Der Verein, der hinter dem Demos steht, ist vor allem in sozialen Netzwerken aktiv und rekrutiert und radikalisiert dort neue Mitglieder.

Die Demos bieten für sie also vor allem die Möglichkeit, neuen Content zu erstellen und mediale Aufmerksamkeit zu erregen.

Gegenwind ist dabei sogar einkalkuliert und erwünscht, denn den kann man wiederum nutzen, um sich in die Opferrolle zu begeben und so weiter die eigenen Reihen zu schließen.

...zur Antwort

Weil Rechtsextremismus tatsächlich unsere Gesellschaft bedroht, wenn entsprechende Parteien inzwischen im Bundesdurchschnitt um die 20% bekommen.

Islamismus hingegen ist zwar ebenfalls ein gesellschaftliches Problem, aber eben eins, das keine entsprechende Kraft hat, politisch wirklich etwas zu beeinflussen.

...zur Antwort

Du brauchst konstant sehr gute Noten, so dass auch dein Abitur sehr gut wird.

Ebenso wichtig sind aber soziales Engagement und eine klare Vorstellung, was du erreichen willst. Nur über gute Noten kommt man kaum an eine angelsächsische Eliteuni.

Und jetzt noch meine persönliche Meinung: Man muss da auch nicht hin, um etwas zu erreichen. Deutsche Unis sind oftmals ganz hervorragend und können einem alles bieten, was man für ein erfolgreiches Studium und eine Karriere braucht. Am Ende kommt's nicht auf die Uni an, sondern auf den persönlichen Einsatz während des Studiums.

...zur Antwort

Eine richtig blöde Situation, aber ich fürchte, du kannst nicht mehr tun,als das zu akzeptieren und deinen eigenen Weg zu gehen.

Dich nicht einmal an deinem Geburtstag zu besuchen, ist meines Erachtens unmöglich, und sollte dir ein deutliches Signal sein, was du zukünftig noch erwarten kannst. Das geht schon in Richtung Bestrafung, weil du dich nicht so verhälst, wie es deine Mutter und andere Familienmitglieder von dir erwarten. Gib dem nicht nach, sonst wird dir das immer wieder passieren.

Konzentriere dich auf dich, deine Freunde und dein Leben. Außerdem könntest du überlegen, bei diesem elterlichen Verhalten dich psychotherapeutisch begleiten zu lassen. Das wird sicher nicht der erste Vorfall dieser Art gewesen sein und sowas kann einen langfristig sehr stark belasten.

Alles Gute dir!

...zur Antwort

Wenn du die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung hast und der Studiengang keine Zulassungsbeschränkung, dann wirst du eine Zulassung erhalten.

...zur Antwort
BaföG-Rückzahlung: Gilt mein Studiengangwechsel als wichtiger Grund?

Hallo zusammen,

ich befinde mich im 9. Semester und studiere Informatik. Früher habe ich parallel dazu ein anderes Fach studiert und bin in einem Fach dreimal durchgefallen. Zusätzlich habe ich in meinem Informatikstudium zweimal nicht bestanden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Prüfungen sehr schwierig sind und dass es auch in der Zeit der Corona-Pandemie so schlimm war.

Trotzdem habe ich alles versucht, mehr Zeit investiert und Nachhilfe genommen. Doch aus Angst und Panik falle ich immer wieder durch. Im letzten Semester habe ich dann meinen Studiengang gewechselt, bin jedoch in derselben Fachrichtung geblieben, nämlich Wirtschaftsinformatik. Der Grund für meinen Wechsel war der, dass ich den dritten Versuch hatte. Ich plane, im nächsten Semester wieder zu meinem alten Studiengang zurückzukehren. Es ist wichtig zu erwähnen, dass alle Module, die ich in meinem alten Studiengang belege, auch in den neuen übernommen werden können. Somit hat sich durch den Wechsel nur der Name des Studiengangs geändert, ansonsten kann ich weiterhin alle meine Leistungen erbringen.

Gilt mein Grund als wichtiger Grund? Ich habe versucht, mit dem Sachbearbeiter darüber zu sprechen, aber er hat mir gesagt, dass es nicht möglich ist. Er meinte, ich könnte mich an erfahrenere Personen wenden, aber es würde wahrscheinlich nicht klappen.

Der gesamte Studiengangswechsel war eigentlich nur ein Trick für ein Semester, da ich mein altes Studium abschließen möchte.

Es geht nicht um einen Wechsel in eine andere Fachrichtung oder einen Wechsel, der mich daran hindert, meine Leistungen im alten Studiengang zu erzielen. Alle Module kann ich nach wie vor belegen, da ich in derselben Fachrichtung geblieben bin, nur kurzzeitig den Studiengang gewechselt habe.

Ich musste mein Studium vorübergehend unterbrechen, und nun verlangt das Bafög von mir die Rückzahlung der letzten drei Monate an Zahlungen und habe den Anspruch verloren.

Weiß jemand, ob ich dies als schriftliche Erklärung einreichen sollte, oder soll ich es einfach dabei belassen? Ich bin nur so genervt, weil ich wegen nur eines Moduls externe Dinge hätte regeln müssen.

Liebe Grüße

...zur Frage

Ich sehe hier auch keinen wichtigen Grund für den Studiengangswechsel im Sinne der Bafög-Bestimmungen.

Dafür bist du im Studium schon zu weit fortgeschritten und der Wechsel zurück ins alte Fach spricht auch dagegen.

Das ist zwar bitter und teuer, aber du solltest dich glücklich schätzen, dass das Manöver überhaupt funktioniert hat. Denn ich finde es schon sehr ungewöhnlich, dass ein Modul, das für zwei sehr eng verwandte Studiengänge verwendet wird, in diesen unterschiedlich viele Prüfungsversuche gewährt.

...zur Antwort

Sponsoring von Privatunternehmen gibt es an Hochschulen (nicht nur bei den großen), allerdings in sehr beschränktem Ausmaß.

Grund dafür ist, dass Hochschulen staatliche Institutionen sind, bei denen sehr darauf geachtet wird, dass sie unabhängig bleiben.

Sponsoring findet daher meist für Randbereiche des Hochschulbetriebs statt, etwa für Veranstaltungen oder zeitlich und finanziell begrenzte Projekte. Dabei wird sehr genau geprüft, wofür das Geld vorgesehen ist und ob das rechtlich zulässig ist.

Dementsprechend hat man als Absolvent auch keine per se besseren Chancen bei Unternehmen XY. Dafür muss man während des Studiums selbst sorgen, etwa über Praxisphasen in Unternehmen.

...zur Antwort

Der Vorwurf des Genozids ist keinesfalls vom Tisch, da mit diesem nach Völkermordkonvention nicht ausschließlich die Ermordung mit Völkermord gemeint ist:

"Artikel II: In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:

(a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;

(b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;

(c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;

(d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;

(e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe."

Punkte b), c) e) sieht der wissenschaftliche Dienst des Bundestags nach wie vor erfüllt.

...zur Antwort

Sie macht nur vordergründig nichts. Hintergründig versucht sie, die Justiz auf Linie zu bringen, besetzt wichtige Medienposten mit Leuten, die mit dem Faschismus kein Problem haben und geht juristisch gegen unliebsame Berichterstattung vor.

Das ist dann doch wieder genau das gleiche Spiel, das man von anderen rechts-autoritär regierten Staaten wie etwa Ungarn schon kennt.

...zur Antwort
Nein, weil...

Es ist wahrscheinlich für viele Kinder die einzige körperliche Bewegung, die sie regelmäßig bekommen. Bewegung und Sport sind essentiell für eine gute Entwicklung und die Gesundheit im Allgemeinen.

Allerdings sollte der Sportunterricht reformiert werden, was die Benotung angeht. Es wird noch zu viel nach absoluten Werten benotet, nicht nach relativen, auf das jeweilige Kind angepassten.

...zur Antwort

Wenn die Abschluss-Bezeichnung Aufschluss über die inhaltliche Ausrichtung geben würde, dann könntest du annehmen, dass ein B. Eng. eher technisch-anwendungsbezogen und ein B. Sc. eher wissenschaftsorientiert ausgerichtet ist.

Warum schreibe ich das aber im Konjunktiv? Weil die Abschlussbezeichnungen von den Hochschulen oftmals stark nach Marketingaspekten gewählt werden und viel weniger inhaltlich. Schau also am besten in die Studienverlaufspläne und entscheide dich anhand der angebotenen Module und Vertiefungsrichtungen für diesen oder jenen Studiengang, nicht anhand des Abschlusses.

...zur Antwort
Nein

Das geht vielleicht im Sommer eine Weile, aber spätestens wenn es regnerisch und kalt wird, ist der Spaß vorbei.

Mal davon abgesehen, dass du da ganz schnell ein Platzproblem bekommen wirst, es auf Dauer unbequem ist und Wertsachen und Dokumente dort nicht sicher sind.

...zur Antwort

Erkundige dich dazu unbedingt an der Uni, zu der du wechseln willst.

Ich vermute, dass eine Bewerbung ins erste Fachsemester nicht möglich ist, da du bereits in ein sehr eng verwandtes Studienfach immatrikuliert warst/bist. Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ist aber oftmals nur auf Grundlage des Vorhandenseins anerkennbarer Vorleistungen möglich. Es kann also durchaus sein, dass sich hier die Katze in den Schwanz beißt - und du dich gar nicht korrekt bewerben kannst.

Ein Ausweg könnte daher sein, dass du noch eine Prüfungsleistung an deiner jetzigen Uni machst, um was für die Bewerbung ins höhere Fachsemester vorlegen zu können.

Stimme das aber vorher auf jeden Fall mit der neuen Uni ab!

...zur Antwort

Ja, das ist in Ordnung so und auch nicht ungewöhnlich. Systemakkreditierung bedeutet, dass die Hochschule eigene Akkreditierungsverfahren durchführen darf.

Dieses "System" wird dann wiederum regelmäßig von extern akkreditiert.

...zur Antwort

Ich kann für mich das Gegenteil behaupten: Die Freundschaften aus der Schulzeit sind fast alle im Laufe der Zeit verschwunden, die aus der Zeit als junger Erwachsener halten und halten und halten.

Vielleicht liegt das daran, dass man sich nach der Schule doch noch ziemlich weiterentwickelt und sich dadurch eben auch auseinander lebt.

...zur Antwort

Wenn du drei Modulprüfungen für ein und dasselbe Modul nicht bestehst, wirst du zwangsexmatrikuliert.

Dazu zählen auch Wahlmodule, also Module, die keine Pflichtmodule sind.

Wie viele Anläufe du für Module brauchst, die du am Ende bestehst, ist dabei aber unerheblich

...zur Antwort

Sehr wahrscheinlich, aber Sicherheit hast du erst mit dem Zulassungsbescheid.

Ich würde keine festen Zusagen machen, bevor ich nichts schwarz auf weiß hab.

...zur Antwort

Das funktioniert so nicht. Allerdings gibt es noch einige Standorte, an denen Jura zulassungsfrei angeboten wird.

...zur Antwort