Wurde gestern angehalten weil ich ohne licht gefahren bin. ich kenne meine rechte eigentlich und weiß das ich die fragen nicht beantworten muss, aber in den moment war ich dumm. er fragt warum ich ohne licht gefahren bin und meine antwort war "adrenalinschub". ich weiß, ziemlich dumme antwort.

werde das ganze auf jeden fall vors gericht bringen wenn das nicht ohnehin von selbst passiert, da die mir deswegen den lappen wegnehmen wollen, auch weil ich noch in der probezeit bin.

jetzt meine frage: wenn die polizei vor gericht sagt das ich das mit dem adrenalinschub gesagt habe, und ich und meine zwei beifahrer sagen das ich es nicht gesagt habe, ist es ja eigentlich aussage gegen aussage oder? (wir waren zu dritt im auto, polizei war alleine am fenster, der zweite hat es glaube ich nicht gehört)

deswegen jetzt die frage: werden solche gespräche in nrw/kreis soest immer aufgezeichnet, und wenn ja, ist diese aufzeichnung vor gericht gültig?