Jugendliche, die das 15., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen sich vor Eintritt in das Berufsleben einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
Die Erstuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dient dem Schutz des Jugendlichen. Bei dieser Erstuntersuchung stellt der Arzt/Ärztin neben dem allgemeinen Gesundheitszustand fest, ob durch die beabsichtigte Beschäftigung eine Gesundheitsgefährdung auftreten oder die Entwicklung des Jugendlichen negativ beeinflusst werden könnte. Darüber hinaus kann der Arzt/Ärztin besondere der Gesundheit dienende Maßnahmen empfehlen. Bei Bedarf ist eine außerordentliche Nachuntersuchung erforderlich. Das Ziel der Untersuchung ist es, mögliche Spät- und Dauerschäden zu vermeiden.

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