Aufhebungsdatum, damit ist gleichzeitig der letzte Arbeitstag gemeint. z.B. wenn die Kündigung auf den 31.12.2014 festgesetzt worden ist, dann ist der 31.12.2014 auch das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages. Das Aufhebungsdatum würde ich weg lassen, es verwirrt nur und ist überflüssig.

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