Zwischenprüfung, danach arbeiten oder net?

4 Antworten

Die Zwischenprüfung hat man doch nicht den ganzen Tag, da kann man doch die restliche Zeit noch in die Firma gehen. 

Wenn der minderjährige Azubi an anderen Ausbildungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Prüfungen oder Lehrgängen teilnimmt, müssen ihm auch diese auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Außerdem müssen Minderjährige an dem Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freigestellt werden.

Nimmt der Volljährige Azubi an Prüfungen oder Lehrgängen teil, muss ihm auch diese Zeit auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Hier gilt dieselbe Regelung, wie bei der Anrechnung der Berufsschulzeit.

Wurde dieser Tag schriftlich von deinem Arbeitgeber als Urlaubstag genehmigt? Wenn nicht, dann wirst du arbeiten gehen müssen. Wenn dir das dein Chef mal bewilligt hat und jetzt einfach einen auf unwissend macht, kannst du diesen Tag einfordern. 

Das BBiG sagt, dass dein AG dich für die Prüfung freistellen muss. Das gilt aber nur für die Prüfung, nicht für den ganzen Tag.

Ist dein Chef der Meinung, du sollst danach zur Arbeit kommen, musst du das wohl tun. Andernfalls riskierst du eine Abmahnung.

Wieso klärst du das denn nicht vorher richtig ab?

Wenn der Chef sagt kommen, wirst du wohl gehen müssen.