Zweitwohnsitz bei den Eltern erlaubt?

4 Antworten

sicher geht das

Die Frage ist nur ob es sich lohnt einen Zweitwohnsitz zu melden. Z.b. gibt es bei uns in AT Unterstützung für Pendler. Wenn die Entfernung vom Wohnort bis zu Arbeit eine bestimmte km Anzahl übersteigt, bekommt man etwas Geld. Allerdings zählen hier alle gemeldeten Wohnsitze!! Würde ich vom Hauptwohnsitz z.b. 50km zur Arbeit fahren und vom Nebenwohnsitz nur 10 km - dann bekomme ich wegen den 10km kein Geld. Ich hätte ja die Option ja da genauso zu wohnen = ich bekomme keinen Zuschuss.

bzw. falls der 2. Wohnsitz sogar in einem anderen Land ist - das geht dann nicht einmal. dann kann man maximal 2 Hauptwohnsitze melden.

Wenn du im Zusammenhang deiner Frage vom Finanzamt sprichst, dann gehe ich davon aus, dass du nicht den Zweitwohnsitz an sich meinst (also das Anmelden im Einwohnermeldeamt), sondern vielmehr die Steuerentlastung durch doppelte Haushaltsführung.

Und letzteres kann du nur geltend machen, wenn du für diesen Wohnsitz auch Kosten hast. Das ist bei dir nicht der Fall, du zahlst ja keine Miete. Also Antwort: Nein.

Laaaaaaarry 
Fragesteller
 09.10.2018, 13:11

Scheinbar geht es doch allerdings wird dann als Bemessungsgrundlage die ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen

Renick  09.10.2018, 13:34
@Laaaaaaarry

Ich glaube wir sprechen von 2 verschiedenen Dingen.

Das mit der ortsüblichen Vergleichsmiete bezieht sich auf die Zweitwohnsitzsteuer. Während ich in meiner Antwort von der doppelten Haushaltsführung gesprochen habe.

Auf was genau zielt deine Frage letztendlich ab?

Laaaaaaarry 
Fragesteller
 09.10.2018, 14:30
@Renick

Im Prinzip geht es mir darum, dass ich gerne die Heimfahrtregelung bei der Steuererklärung nutzen wollen würde und den Heimweg zum Erstwohnsitz 1 mal wöchentlich in Anspruch nehmen wollen würde. Damit ich das machen kann, benötige ich allerdings einen Zweitwohnsitz. Da meine Eltern in der gleichen Stadt leben, in der auch mein Arbeitgeber sitzt, habe ich gehofft dass ich das Haus meiner Eltern als Zweitwohnsitz angeben könnte. Ich würde hierfür nur eben keine Miete zahlen. Es stellt sich also zum Einen die Frage ob ich dort einen Zweitwohnsitz anmelden kann, der aufgrund der Tatsache, dass ich keine Miete zahlen würde, auch als solcher anerkannt werden würde und zum Anderen in welcher Höhe eine Zweitwohnsitzsteuer anfallen würde, wenn ich keine Miete zahle. Die zweite Frage habe ich an sich bereits selbst beantwortet mit der Bemessungsgrundlage.

Renick  09.10.2018, 14:37
@Laaaaaaarry

Du kannst jederzeit einen Zweitwohnsitz anmelden, das ist überhaupt kein Problem.

Wie hoch die Zweitwohnsitzsteuer ist kann man nicht allgemein sagen, denn das legen die Städte selbst fest. In manchen Städten muss man gar keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen.

Aber der Zweitwohnsitz allein reicht nicht aus, dass du die Heimfahrtregelung in der Steuererklärung nutzen kannst. Hieran stellt das Finanzamt weitere Bedingungen. Das wäre separat zu prüfen. Da dies eine individuelle Sache ist, kann ich das nicht allgemein beantworten.

Renick  09.10.2018, 16:28
@Laaaaaaarry

Es geht im Wesentlichen darum, wo man seinen persönlichen Lebensmittelpunkt hat. Das wird sich das Finanzamt anschauen. Wenn man beispielsweise nur einmal oder zweimal im Monat zum Erstwohnsitz fährt, dass ist es etwas zweifelhaft, dass sich der Lebensmittelpunkt am Erstwohnsitz befindet. Das nur als Beispiel, dass du verstehst was ich meine. Schau mal unter diesem Link, wo das Thema etwas ausführlicher erklärt ist:

https://www.steuern.de/doppelte-haushaltsfuehrung.html

Laaaaaaarry 
Fragesteller
 09.10.2018, 20:19
@Renick

Der Erstwohnsitz wäre ja tatsächlich auch als solcher zu sehen, da ich dort ca. 80% der Zeit verbringen würde und von dort dien Hauptteil Arbeit leisten würde.

Das geht durchaus. Rechtlich völlig in Ordnung natürlich nur, wenn tatsächlich noch eine Wohnmöglichkeit für dich bei deinen Eltern besteht.

Du solltest dich aber bei deiner Gemeinde erkundigen, ob sie eine Zweitwohnsitsteuer erhebt, vor allem größere Städte tun das.

Würde ich nicht machen

denn seit ca. 2-3 Jahren muss man Steuern für 2. Wohnsitz zahlen

Laaaaaaarry 
Fragesteller
 09.10.2018, 11:50

ohne Miete keine Steuern oder?

Zumverzweifeln  09.10.2018, 11:50

Doch, die Zweitwohnsitzsteuer ist unabhängig von einer Mietzahlung.

Laaaaaaarry 
Fragesteller
 09.10.2018, 11:53
@Zumverzweifeln

ich habe ja auch ein wenig recherchiert und gelsesen dass als Bemessungsgrundlage immer die Kaltmiete herangezogen wird. Von daher beträgt die Steuer meiner Meinung nach 0€ bei 0€ Miete.

Zumverzweifeln  09.10.2018, 21:16
@Laaaaaaarry

Ich zahle keine Miete aber Zweiwohnsitzsteuer !

HansImGlueck178  09.10.2018, 11:53

Das kommt auf die Gemeinde an.

Laaaaaaarry 
Fragesteller
 09.10.2018, 11:55
@HansImGlueck178

die Gemeinde entscheidet doch nur über die Höhe des Steuersatzes, also ob 5% oder 10% etc. Wenn aber gar keine Miete gezahlt wird, dann kann die Gemeinde von mir aus auch 120% Steuer verlangen und bekommt 0€

HansImGlueck178  09.10.2018, 11:58
@Laaaaaaarry

Dafür müsstest du wohl in die Gemeindesatzung schauen bzw. dich erkundigen. Mietfreie widerrufbare Wohngelegenheiten werden teilweise gar nicht, teilweise pauschal abgehandelt.

PatrickLassan  09.10.2018, 11:54

Zweitwohnungssteuer gibt es nicht überall.