Zweite Katze trotz Verbot der Vermieterin?
Hallo und Guten Tag.Als ich in meine derzeitige Wohnung eingezogen bin, wirde mit die Haltung einer 17 jährigen Freigängerkatze erlaubt. Diese ist verstorben und ich möchte jetzt nach über 12 Monaten ohne Katze zwei Katzen aus dem Tierschutz aufnehmen. Die Vermieterin hat die zweite Katze abgelehnt, weil zwei Freigänger zuviel Dreck machen würden, es würden eh schon dauernd fremde Katzen in den Vorgarten machen. Meine "Freigänger" würden aber meinen eingezäunten Garten nicht verlassen (Leine), auch das Argument zog nicht, die Vermieterin ist nach eigenen Aussagen kein Katzenfreund!!!!! Dummerweise habe ich dem Katzenschutz schon zugesagt, weil die Vermieterin mich über 5 Wochen nicht zurückgerufen hat. Die Frage wäre jetzt, wenn ich die beiden trotzdem hole, ob sie mir kündigen kann, obwohl sie mir eine Freigängerkatze erlaubt hat. Auch wäre eine reine Wohnungshaltung der beiden Katzen eine Alternative, da dieses sehr katzengerecht ausgestattet ist.
4 Antworten
Dein Vermieter hat die Katzenhaltung nachvollziehbar abgelehnt.
Meine "Freigänger" würden aber meinen eingezäunten Garten nicht verlassen (Leine),
Und dann in den Garten kacken, welcher immer noch Eigentum des Vermieters ist? Das muss dein Vermieter nicht hinnehmen. Die Begründung erscheint mir durchaus nachvollziehbar.
Holst du dir nun die Katzen ohne die Zustimmung deines Vermieters, wird er dich abmahnen und auffordern, die Katzen wieder abzuschaffen. Tust du das nicht, hat er die Möglichkeit dir auch fristlos zu kündigen.
Wenn im Mietvertrag steht, dass du um Genehmigung eines Haustiers einkommen musst, kannst du dich nicht einfach darüber hinweg setzen, wenn die Genehmigung nicht erteilt wird.
Der Vermieter hat ja auch eine nachvollziehbare Begründung geliefert.
Der Vermieter kann dich abmahnen und anschließend den Vertrag kündigen.
Ohne diese Zusage, hättest du dem Tierschutzverein gar keine verbindliche Auskunft geben dürfen.
http://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietvertrag-wohnung-hund.html
http://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag14.html
https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/alltag-wohnung/tierhaltung-in-mietwohnungen.aspx
Vielleicht findest Du hier was nützliches oder eine Lücke, die es Dir gesetzlich doch ermöglicht.
Du kennst den Standpunkt deiner Vermieterin! Daran hast du dich zu halten. Wenn du trotzdem beim Katzenschutz schon zugesagt hat, ist das dein Problem. Du wußtest, dass du keine Erlaubnis hast, zwei Katzen zu halten. Tust du es dennoch, riskierst du eine Kündigung!