Zwangsräumung hinauszögern (Mietrecht)

4 Antworten

@tom1086 Meinst Du der Rechtsanwalt und das Gericht arbeiten kostenlos?

Da bist Du auf dem Holzweg. Für die bis dahin geleisteten Arbeiten werden sie ihre Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen und diese hat der Mieter dann zu tragen.

Der Mieter erspart sich nur die dann noch anfallenden Kosten für Zwangsräumung usw.

Auch die Miete für die Monate in den er noch darin gewohnt hat sind zu bezahlen. Der Vermieter tut gut daran, für diese Kosten einen Gerichtsentscheid zu beantragen.

Du wirst zwar nicht die Zwangsräumumg bezahlen müssen aber eine Rechnung bekommst du trotzdem. Kosten entstehen auch vorher.

Tom1086 
Fragesteller
 30.06.2012, 13:33

inwiefern vorher? Man kann doch die Klage zurückziehen, ohne dass Kosten anfallen.

Maximilian112  30.06.2012, 13:53
@Tom1086

Ja, sicher geht das.

Kann man eigentlich kurz davor ausziehen

Aber das widerspricht sich dann.

dervagabund  13.05.2015, 14:36
@Tom1086

Wenn die Klage eingereicht wird, sind schon Kosten entstanden.

Kann man eigentlich kurz davor ausziehen, sodass es nicht zum Gericht kommt und Kosten anfallen und keine Zwangsräumung erreicht wird?

ja, man kann vorher ausziehen, aber bereits bei Klageeinreichung fallen Gerichts- und evtl. Anwaltskosten an.

inwiefern vorher? Man kann doch die Klage zurückziehen, ohne dass Kosten anfallen.

wenn der Vermieter die Räumungsklage zurückzieht, muß er auch die Gerichts-und Anwaltskosten tragen, obwohl diese der Mieter mit seinem Zahlungsrückstand verursacht hat.

Der Vermieter ist deshalb klug beraten, nach einem Auszug des Mieters vor einem Gerichtstermin, die Klage in der Hauptsache, als der Räumung der Wohnung, für erledigt zu erklären und das Gericht dann über die bereits entstandenen Kosten entscheiden zu lassen. Diese Gerichts- und Anwaltskosten werden dem säumigen Beklagten/Mieter dann auferlegt.

Kann man eigentlich kurz davor ausziehen, sodass es nicht zum Gericht kommt und Kosten anfallen und keine Zwangsräumung erreicht wird?

Man kann zwar noch vorher ausziehen bevor die Zwangsräumung entweder schon bei Gericht durch ist oder der Zwangsräumungstermin z.B. erst in drei Wochen ist und Ihr jetzt auszieht, aber die bis dahin anfrallenden Kosten für das Benatragen der Zwangsräumung, die Anwaltskosten usw., müsst Ihr trotzdem zahlen.

Das was Euch erspart bleiben würde, sind die Kosten für die Zwangsräumung durch ein Umzugsunternehmen und eventuellen Einlagerungskosten.

Ihr müsstet den Vermieter auf Euren vorzeitigen Auszug hinweisen.

Man kann doch die Klage zurückziehen, ohne dass Kosten anfallen.

Das sind vielleicht noch Anwaltskosten!