Zulassung zur externen Prüfung Ausbildung?
Ich hatte leider eine Lungenentzündung und lag bis zu 4 Wochen flach.. ab morgen werde ich wieder in den Betrieb gehen .. kennt sich da jemand aus wie das ist mit den Fehlzeiten ? Man darf ja generell nicht länger als 10% in der Ausbildung insgesamt fehlen. Angefangen habe ich die Ausbildung am 01.08.14 und enden wird sie am 31.07.17.. ich hab schon bereits die schriftlichen Prüfung hinter mir gehabt und am 15. Juni hab ich dann noch die mündlichen Prüfungen .. man sagt ja dass man sich nach der Zulassung der Prüfungen keine sorgen mehr über die Fehlzeiten machen muss ? Stimmt das ? Das Problem bei mir ist, dass es sein kann was ich natürlich nicht denke und hoffe dass ich in controlling durchfallen könnte.. da die Beziehung zwischen mir und dem Chef sehr miserabel seit geraumer Zeit ist wäre da meine Alternative durch einen aufhebungsvertrag die Ausbildung aufzuheben und die restliche Prüfung in einem halben Jahr dann extern machen zu können. Ich würde den aufhebungsvertrag am 15 Juni durchziehen im Notfall, da ich definitiv die Nerven voll habe dort nochmal ein halbes Jahr länger zu machen.. ich möchte danach ins Ausland gehen work & Travel machen und nebenbei in einem Supermarkt dann noch Vollzeit arbeiten um das Geld zu sparen .. naja also meine Frage ist ob ich mir sorgen wegen den Fehlzeiten danach machen muss ? Da ich jetzt 4 Wochen gefehlt habe und in diesem Jahr und letzten Jahr auch schon 3-4 Wochen max gesamt gefehlt habe .. kann ich trotz der Fehlzeiten die externe Prüfung in einem halben Jahr machen ?
3 Antworten
Bitte konzentriere Dich auf Deine Ausbildung und mache keinen Aufhebungsvertrag.Entweder wirst Du nach der Ausbildung nicht weiterbeschäftigt,was man Dir sagen wird;oder mit dem 1.Dienstantritt nach der Ausbildung,bist Du eingestellt.Solltest Du mit Deinem Chef so große Differenzen haben,das Du dort nach der Ausbildung nicht arbeiten willst,so bewerbe Dich schon jetzt ,unter dem Vorbehalt,das Du die Prüfung bestehst,bzw.zugelassen wirst.Eine schwere Erkrankung und eine oder mehrere längere Fehlzeiten führen nicht automatisch zu einer Nichtzulassung.Nur wenn das Ausbildungsziel nicht erreicht ist oder voraussichtlich nicht mehr werden könnte,kann eine 10% Regel greifen.In jedem Falle hast Du die Möglichkeit,Dich Vor der Handwerkskammer / Handelskammer zu beschweren.Nerven hin oder her,bestehst Du die Prüfung nicht,oder wirst nicht zugelassen,trotz Beschwerde,Einschaltung des Innungsmeisters,rate ich Dir dennoch die Prüfung zu wiederholen.Eine abgebrochene Ausbildung rächt sich das ganze Leben.Es geht um Geld,um Aufstiegschancen und um Deine berufliche Karriere.Das ist es wert ,etwas Nerven zu kosten.Sorry,ich habe etwas deutlich geantwortet.^^
Externe Prüfungen sind für Menschen gedacht, die keine Ausbildung in dem Beruf gemacht haben. Entsprechend sind dafür üblicherweise 5 Jahre Berufserfahrung nötig.
Das muss dich aber nicht interessieren - du bist schon zur "normalen" Prüfung zugelassen! Daran ändern auch spätere Fehlzeiten nichts mehr.
Wenn du durchfällst, hast du die Möglichkeit, sie zu wiederholen.
Wenn du nicht mehr als Azubi angestellt bist, musst du die Kosten dafür zwar selbst tragen, weitere "Anforderungen" gibt es aber nicht.
Grundsätzlich solltest du aber lernen, etwas mehr Verantwortung zu übernehmen. Wenn du durchfällst, ist das DEINE Schuld!
Und wenn du wirklich glaubst, dass du nach einem halben Jahr Work and Travel und "nebenbei" einem Vollzeitjob im Supermarkt beim nächsten Versuch besser abschneidest, frage ich mich schon, wie du dir das vorstellst...
"Einfache Lösungen" sind oft nur auf den ersten Blick einfach...
Mache deine Ausbildung normal zu ende den 4 Wochen sind keine 10 % fehl zeit Dazu kommt ein Aufhebungsvertrag wird dir eine menge Ärger einbringen den dann Kunst du 3 Monate lang keine Leistungen vom Amt bekommen da es dir eine sperr zeit gibt.Außerdem müsstest du auch noch die Prüfungskosten selber bezahlen Als externer.Wend ein Chef wirklich zu Mies zu dir ist suche dir einen anderen betrieb wo du dann bis zu deiner Prüfung weiter machen kannst.