zugewinn und trennungsunterhalt

4 Antworten

Der Unterhalt, den Du hättest zahlen müssen, fließt nicht in den zu teilenden Zugewinn ein, da er ja nicht mehr euch beiden hätte zur Verfügung stehen dürfen. Dadurch verringert sich der Zugewinn entsprechend und auch dein Anteil daran.

Wenn ihr Man fies ist, klagt er das Geld ein, denn dieses steht im in dieser Zeit monatlich zu- nicht erst im Rahmen einer Endabrechnung. Sie sollten das mit ihm klären- ein erwirkter Titel macht sich schlecht in ihrer Bonität.

Was Du prüfen solltest, weil es viele Anwälte übersehen: Unterhaltsforderungen Deines Mannes, die vor Zustellung des Scheidungsantrags entstanden sind, sind bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs bei Dir als Schulden vom Vermögen abzuziehen und umgekehrt bei Deinem Mann seinem Endvermögen hinzuzurechnen!

Dadurch reduziert sich ggfl. der Zugewinnausgleich!

Ich denke nicht. Aber dein Anwalt wird es wissen.