Zugeben dass man geblitzt worden ist?

7 Antworten

Ist unterschiedlich je nach Engagement der Sachbearbeiter. Laßt euch das Foto schicken. Mal sehen ob was darauf zu erkennen ist. Meistens geht es durch. Als Vater würde ich auch diesen Punkt übernehemen.

Woher sollten die Nachbarn wissen, wer gefahren ist? Nein, da wird die Polizei nicht nachfragen.

Gibts ein Blitzerfoto? Die Selbstbezichtigung hat Folgen die sich aus der Straßenverkerhsordnung ableiten, es sei denn, ihr werdet erwischt, dann kann es möglicherweise auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Crack  06.07.2015, 17:22

Woher sollten die Nachbarn wissen, wer gefahren ist?

Die Nachbarn werden befragt ob sie die Person auf dem Foto kennen.

Gibts ein Blitzerfoto?

Natürlich gibt es das, ohne Foto würde kein Vorwurf gemacht werden.

Die Selbstbezichtigung hat Folgen die sich aus der Straßenverkerhsordnung ableiten

Was hat die StVO damit zu tun?

dann kann es möglicherweise auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Nein, Selbstbeschuldigung ist nicht strafbar.

wird die Polizeit bei den Nachbarn nachfragen? (bisschen aufwendig bei der blitzrate.. + den leuten die es nichtmal zugeben..)

Das ist dann wenn es einen Punkt gibt sehr gut möglich, wahrscheinlich wird erst einmal mit der Datenbank des Einwohnermeldeamtes abgeglichen, das ist auch sehr gebräuchlich. 

rechtliche konsequenzen bezüglich der selbstbezichtigung?"

Keine.

Was mich aber wundert: Hat Dein Vater tatsächlich einen Anhörungsbogen erhalten? War es nicht vielleicht ein Zeugenfragebogen? Das wäre die wahrscheinlichere Variante, und dann wäre auch klar das die Bußgeldbehörde Deinen Vater bereits als Fahrer ausschließt.

Kommt auf die Höhe der Strafe an. So lange du nur ein Bußgeld bezahlen musst, reicht den Behörden i.d.R. aus wenn das Bußgeld bezahlt worden ist.

Sollte es sich allerdings bereits um eine Ordnungswidrigkeit handelt, kann es soweit gehen, dass die Polizei zu deinem Vater fährt und diesen verhört. Denn vermutlich ist auf dem Foto erkennbar, ob wirklich ein 40-Jähriger oder doch eher ein 17-Jähriger am Steuer saß.

Du hast den Führerschein mit 17 offenkundig?! Dort muss ja ohnehin eine Begleitperson anwesend sein. Von daher werden vermutlich eh ihr beide (bzw. wer auch immer die Begleitperson war) Probleme bekommen. Ist mir allerdings auch unverständlich, dass dich deine Begleitperson offenbar hat dermaßen rasen lassen...

Dennnissan 
Fragesteller
 06.07.2015, 16:42

ich habe meine frage so konzipiert, dass genau diese fragen nicht auftreten sollen...... ich will wissen was am ende passiert, welche strafe erhält mein vater dafür, dass er es auf sich nehmen wollte?

Markie84  06.07.2015, 16:46
@Dennnissan

Minimal erhält dein Vater die Strafe die im Bußgeldkatalog festgelegt ist. 
Sollte aber euer Sachbearbeiter in Flensburg bei dem Vergleich der gemachten Angaben mit dem Blitzerfoto stutzig werden, drohen deinem Vater u.U. zwei Strafanzeigen. Eine wegen falscher uneidlicher Aussage sowie einer wegen Anstiftung. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Sache auffliegt würde ich in diesem Fall als sehr hoch ansehen, denn:

a) Wird dein Vater nicht nach einem 17-jährigen aussehen

b) Ist dein Vater auf dem unzensierten Blitzerfoto eindeutig als Beifahrer erkennbar (das Foto was im Anhörungsbogen abgedruckt ist, stellt ja nicht das komplette Foto da - es ist i.d.R. auch immer der Beifahrer mit fotografiert).

Ihr könnt nun höchstens Versuchen auf Zeit zu spielen, denn die Verfolgungsverjährung von verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten beträgt drei Monate.

Crack  06.07.2015, 17:26
@Markie84

drohen deinem Vater u.U. zwei Strafanzeigen. Eine wegen falscher uneidlicher Aussage sowie einer wegen Anstiftung.

Nein, nichts von Beidem.

Bitterkraut  06.07.2015, 16:56

Bereits eine Ordnungswidrigkeit? Was glaubst du wofür Bußgelder verhängt werden?

Da die Sache bereits geahndet wird, ist die Verjährungsfrist hinfällig. Viel Ahnung hast du ja nicht...

Crack  06.07.2015, 17:27
@Bitterkraut

Da die Sache bereits geahndet wird, ist die Verjährungsfrist hinfällig.

Wie kann die Verjährungsfrist hinfällig sein? Sie kann allenfalls unterbrochen werden.

Viel Ahnung hast du ja nicht...

Hust....

Sollte dein Vater einen Anhörungsbogen bekommen haben ....einfach nichts machen ....wegwerfen ......... Dann ergeht evtl. der Bußgeldbescheid an deinen Vater den er einfach bezahlt .......

Sollte er jedoch einen Zeugenfragebogen erhalten haben kann es durchaus sein das die Polizei bei euch zu hause aufkreuzt und oder bei den Nachbarn fragt ........im übrigen muss er dich gar nicht als Fahrer benennen !

Wenn dein Vater sich selbst beschuldigt  so ist das nicht strafbar !!