Zug Fahrkarten Steuer Absetzen als Azubi... Welches Formular Finanzamt?

7 Antworten

Die Formulare kriegst du kostenlos aus dem Internet der beim Finanzamt. Du brauchst den Mantelbogen (einfache Form) und die Anlage N für nicht selbständige Arbeit.

Um eine Erstattung zu erhalten, musst du aber zumindest etwas Lohnsteuer bezahlt haben in dem Jahr. Bei Personen, die noch in der Ausbildung sind, ist das oft nicht der Fall, weil man zu wenig verdient. Das kannst du auf deiner Lohnsteuerjahresbescheinigung deines Arbeitgebers ersehen, ob bei Punkt Lohnsteuer (Nr. 3) was steht.

Dann kommt noch hinzu, dass jeder eine Werbungskostenpauschale von 1000 Euro hat, d.h. das Absetzen bringt erst was ein, wenn die Fahrtkosten 1000 Euro überschreiten.

Statt Fahrkarten aufzuheben, kannst du auch einfach die Kilometerpauschale ansetzen, wären 220 Tage x 25 km x 0,30. Das ist meist  einfacher und günstiger.

1. Zahlst Du überhaupt Steuern? Dazu müsste Deine Ausbildungsvergütung über 950,- brutto sein.

2. Man kann nicht die direkten Kosten wie Kaufpreis der Fahrkarten abziehen, sondern die Entfernungspauschlae. für Dich wären das 25 km. * 220 Tage + 30 Cent. 1.650,- Euro. 1.000,- ist der Arbeitnehmerpauschlbetrag, also würden sich 650,- steuerlich auswirken. ca. 90,- Euro Erstattung.

petrapetra64  29.01.2016, 20:43

Natürlich kann man auch die direkten Kosten absetzen mit Fahrkarten. Man hat die Wahl, ob Kilometerpauschale oder Fahrkarten, die Pauschale ist meist einfacher und günstiger.

wfwbinder  29.01.2016, 21:19
@petrapetra64

Du hast Recht, aber ich hatte so einen Fall in meiner Kanzlei noch nicht.

Zahlst du denn überhaupt Lohnsteuer? Nur dann kannst du etwas absetzen. (wirklich bei Lohnsteuerabzügen, nicht bei Sozialversicherungsabzügen wie Krankenkversicherung usw.)

Die Steuererklärungsformulare kannst du beim Finanzamt anfordern, wenn du die Erklärung einmal machst dann kommen die zukünftig jährlich postalisch. Zum Ausfüllen solltest du dir Hilfe besorgen von jemanden der es schon gemacht hat ;) 

Nein, das kann man nicht von der Steuer absetzten. Du kannst aber von deinem Arbeitgeber Fahrtgeld bzw. Kilometergeld verlangen. Damit du nicht auf den Kosten sitzen bleibst. Dafür würde ich die Tickets aufheben und ihm vorlegen! 

Kirschkerze  29.01.2016, 11:07

Totaler Quatsch!! Arbeitsweg ist persönliche Sache des Arbeitnehmers, man kann da überhaupt nichts vom Arbeitgeber verlangen!!!

wurzlsepp668  29.01.2016, 12:03

tja, verlangen schon ...

der Arbeitgeber ist NICHT verpflichtet, Fahrtgeld zu zahlen ..

der Weg in die Arbeit ist Sache des Arbeitnehmers ...

Hallo, du kannst diese Fahrtkosten im vollen Umfang in deinen Werbungskosten geltend machen. Allerdings lohnt sich das erst wenn du im Jahr mehr als 8.472 € verdienst und deine Fahrkosten die Werbungskosten Pauschale von 1.000 € Übersteigen.