Zu zweit Roller fahren?

4 Antworten

Einsitzigkeit nicht mehr erforderlich!

Dieser unbefriedigende Zustand wurde mit der am 19.01.2013 in Kraft getretenen FeV-Änderung beseitigt. Seitdem stellt § 4 Absatz 1 Nr. 1b Kleinkrafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h der Klasse L1e (…) Mofas gleich, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist.

Damit berechtigt die Mofa-Prüfbescheinigung zum Führen von auf 25 km/h gedrosselten AM-Rollern und deren dreirädrigen Ablegern.

Ein zusätzlicher Umbau auf „einsitzig“ ist nicht mehr erforderlich.

Sozius erlaubt?

Indessen darf auf einem herkömmlichen Mofa infolge des Merkmals „einsitzig“ – abgesehen von einem Kind unter 7 Jahren im Kindersitz – keine zweite Person mitgenommen werden.

Auf eine entsprechende Anfrage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. erklärte das BMVI, dass die Mitnahme einer erwachsenen Person auf zweisitzigen Kraftfahrzeugen im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 1b FeV (zwei- und dreirädrig, gedrosselt auf 25 km/h) erlaubt ist.

http://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2016/juli-2016/id-2016-07-388-mofa-pruefbescheinigung-zweisitziger-25-km-h-roller-erlaubt.html

Wenn in der Betriebserlaubnis steht, dass 2 Personen fahren dürfen, dann darfst du!

Du musst aber darauf achten, dass ihr die maximale Traglast nicht überschreitet!

Ihr beide müsst einen Helm tragen, also bedenke auch, dass die Helme auch Gewicht haben. Meist hält so ein Roller nur 150kg aus.

Falls ihr mal einen Berg nicht hochkommt, wundere dich nicht, denn man hat schon als einzelne Person (70kg) Probleme einen Berg hochzukommen.

Faustregel: Gewicht von euch beiden zusammen durch den Hubraum teilen, wenn das Ergebnis größer als 5 ist darfst du sie mitnehmen :) Gruß

was steht in der Betriebserlaubnis? 2 Personen! dann ist auch für deine Freundin Platz; Helmpflicht für Beide