Zeugenaussage nach Unfall?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo gti2006,

als Beifahrer und vor allem ohne  das Dein Verhalten  zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben hat, bist Du weder Verpflichtet gewesen an der Unfallstelle zu bleiben, noch anzugeben, dass Du Zeuge des Unfalles warst.

Selbst wenn Dein Freund bei der Polizei ausgesagt hat, das Du zum Unfallzeitpunkt mit im Auto gesessen hast und somit Unfallzeuge warst, ist es recht unwahrscheinlich, dass Du als Zeuge vorgeladen wirst.

Die Polizei nimmt so einen Unfall ohne Beteiligung Dritter nur auf und übergibt die Halter/Fahrer-Daten an evtl. Geschädigte, damit diese sich zwecks Schadensregulierung an die Versicherung des Halters wenden können. Geschädigter kann z.B. die Stadt oder der Landkreis sein, dessen Baum oder Leitplanken durch das Ausweichmanöver beschädigt wurde.

Dein Freund muss allerdings damit rechnen, dass er einen Bußgeldbescheid bekommt, der laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt aussieht:


Tatbestandsnummer: 103602

Tatvorwurf: Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.

Es kam zum Unfall.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Bußgeld: 145,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungskosten

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß.


Der A - Verstoß hat für Deinen Freund nur dann Folgen, wenn er sich noch in der Probezeit befindet. Ist das der Fall, muss er ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen, dessen Kosten bis zu 400,00 Euro betragen. Zusätzlich wird sich dann seine Probezeit um zwei Jahre verlängern.

Und wie gesagt, für Dich bleibt das Ganze ohne rechtliche Folgen.

Schöne Grüße
TheGrow

gti2006 
Fragesteller
 25.07.2015, 17:00

Vielen Dank für deine Antwort! Der Fahrer hat auch noch kein Bescheid von der Polizei:/ ist das normal?

TheGrow  25.07.2015, 17:11
@gti2006

Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und wenn sie auf die von mir angeführte Ordnungswidrigkeitenanzeige verzichtet, gibt es doch gar keinen Grund für die Polizei sich bei Deinem Freund zu melden.

Die Polizei wird das Ganze wahrscheinlich nur protokolliert haben und wenn Schaden an fremden Eigentum entstanden ist dem Besitzer der Sache mitgeteilt haben:

  1. das Dein Freund die Sache beschädigt hat
  2. Name & Anschrift des Freundes
  3. Fahrzeugdaten
  4. Halterdaten

Dein Freund selber muss dafür keine gesonderte Mitteilung erhalten.

Aber drei Wochen ist natürlich noch nicht so lange her. Kann also sein, dass die Polizisten noch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige schreiben, für dessen Ahndung nicht die Polizei, sondern die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes zuständig ist. Sowas kann auch schon mal dauern. Es gibt allerdings eine Frist von drei Monaten, bis dahin muss zumindest der Anhörungsbogen erlassen worden sein. Erst wenn diese drei Monate nach der Tat um sind, wird auch nichts mehr nachkommen.

gti2006 
Fragesteller
 25.07.2015, 18:16

Ok vielen Dank

Strafe wohl eher nicht, aber es kann passieren , dass du eventuell als Zeuge geladen wirst.

gti2006 
Fragesteller
 25.07.2015, 16:00

Danke-kann ich die Aussage auch schriftlich angeben oder wird man da geladen? Wie läuft das ab?

Erstens: Warum bist Du denn geflüchtet?

Zweitens: Wenn Dich der Fahrer nicht bei der Polizei verrät, passiert Dir nichts.

Drittens: Wenn Du nichts auf dem Kerbholz hast, dann würde ich mir keine Gedanken machen.

DeliriumTremens  25.07.2015, 15:57

Genau so sieht es aus... er hat den Unfall ja auch nicht gebaut...

gti2006 
Fragesteller
 25.07.2015, 15:57

Ich habe mich mit Erlaubnis des Fahrers vom Unfallort entfernt! Ich habe nichts auf dem Kerbholz und die Polizei hat auch meine Daten! Ich war auf den Weg ins Krankenhaus!

deine frage hiert sich etwas merkwuerdig an - was ist bitte ein "fast -wildunfall"?

wenn du verletzt wurde, ruft man normaler weise den rettungswagen.

zeugenausage kannst du auch schriftich machen und es waere gut , wenn du dann das aufnahmeprotokoll etc vom krankenhaus/erste hhilfestaton vorlegen koenntest...

gti2006 
Fragesteller
 25.07.2015, 16:13

Ja das müsste kein Thema sein. Mit Fast wildunfall meine ich das wir das Wild nicht erwischt haben aber das er Unfall durch das Wild ausgelöst worden ist

Und was ist mit dem Fahrer???

Du hast den doch nicht etwa da gelassen?? War er Verletzt? 

gti2006 
Fragesteller
 25.07.2015, 15:55

Der Fahrer hatte ein Airbag-ich nicht dadurch würde ich verletzt

DeliriumTremens  25.07.2015, 15:56
@gti2006

Und warum bist du gegangen? 

gti2006 
Fragesteller
 25.07.2015, 15:58

Weil ich ins Krankenhaus musste?!

DeliriumTremens  25.07.2015, 16:01
@gti2006

Handy/Smartphone? Gibt da etwas, das nennt sich Rettungswagen. Ich glaube dir irgendwie nicht... und wenn du logisch nachdenkst, siehst du selbst, dass du, sofern die Geschichte stimmt, für nichts belangt werden kannst.

gti2006 
Fragesteller
 25.07.2015, 16:11

Wozu der Rettungswagen?

DeliriumTremens  25.07.2015, 16:15
@gti2006

Wozu frühzeitig das Auto verlassen, wenn es doch nicht so ernst war mit den Verletzungen?

gti2006 
Fragesteller
 25.07.2015, 16:22

Ich hatte keine offenen Wunden-also war ein Rettungswagen in meinen Augen nicht nötig

DeliriumTremens  25.07.2015, 16:23
@gti2006

Innere Blutungen sind ja auch überbewertet.... 

gti2006 
Fragesteller
 25.07.2015, 16:36

... Ja genau!