Zeugenaussage, Angst vor Rache

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Erfahrungsgemäß ist es extrem selten, daß sich Beschuldigte in einem Strafverfahren an den Zeugen rächen, auch wenn dies des Öfteren angedroht wird. Wenn es zu einem Übergriff kommt, ist dies im Übrigen ein Grund, den Täter sofort wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft zu nehmen.

Für eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz werden Deine bisherigen Schilderungen allerdings kaum ausreichen. Ich denke, Du kannst aber erst mal ganz gelassen bleiben. Mir ist jedenfalls in 10 Jahren Berufspraxis praktisch noch kein Fall untergekommen (es gab so 2-3, wo der Verdacht bestand), wo Zeugen tatsächlich verprügelt worden wären.

Bienchen1809 
Fragesteller
 13.07.2010, 12:58

danke für deine schnelle Antwort. Ums Verprügeln gehts mir bei der Sache gar nicht so sehr ich hab mehr Ansgt ums Auto :-/ Weil wenn das nachts demoliert wird, das kriegt ja eigentlich keiner mit...

skyfly71  13.07.2010, 13:04
@Bienchen1809

Dann wüßtest Du aber auch nicht, woher es kommt und dann wärs für den Täter ja eigentlich auch völlig nutzlos. Aber wenns Dich beruhigt, kannst Du Dein Fahrzeug ja für ein paar Monate Teilkasko versichern. Dann wäre Vandalismus mit abgedeckt.

Bienchen1809 
Fragesteller
 13.07.2010, 13:44
@skyfly71

Hm gut Teilkasko hab ich schonmal. Ich mein, dann wärs ja eigentlich klar von wems kommt. Aber ich glaub ich mach mir wirklich zuviel Gedanken...

zivilcourage ist eine wertvolle menschliche seeleneigenschaft.


vertraue deiner schicksalsführung, denn nach der wird sich für dich das ereignen, was notwendig ist, damit du einst ein vollmensch wirst.


furcht hat noch niemals einem menschen geholfen, sondern stürzt ihn lediglich in selbstgemachte ausweglose gedankensituationen.

Das Du vor Gericht die Wahrheit gesagt hast war erst mal sehr gut. Ich denke der Täter ist zwar unterdurchschittlich geistig begabt, aber auch nicht total blöd. Wenn er nun weiss, daß Du ihm so was zutraust, dann kann er sich denken, daß die Ermittlungen im Falle von Sachbeschädigungen ganz schnell auf ihn gelenkt werden. Und dies ist ihm in seinem bevorstehenden Prozess wegen Körperverletzung nun ganz bestimmt nicht dienlich. Und er hat ja auch nichts davon.

Bienchen1809 
Fragesteller
 13.07.2010, 13:47

Danke für deine Antwort. Ich hoffe mal, dass du recht behälst. Natürlich hätte er in dem Sinne nichts davon, aber villeicht rei ht ihm ja auch nur die Genugtuung, dass er etwas gemacht hat. Ich hoffs bloß wirklich nich...

Es ist gut das du vor Gericht die Wahrheit sagst. Es ist wichtig dich nicht durch Angst beirren zu lassen.

Hayley