Zeitarbeiter Frage wegen Stechuhr / Stempel uhr im viertelstundentakt
hallo, ich arbeite für eine Zeitarbeitsfirma. In dem Betrieb zählt die Stempeluhr im viertelstundentakt. das heißt wenn ich um 7.01 uhr einstempel zählt die Uhr erst ab 7.15 Uhr. ich dachte ich kann auf meinen Stundenzetteln wenigstens 7.01 Uhr aufschreiben (da ich ja kein fester Mitarbeiter des Betriebes bin)
Jedoch wurde mit von der Firma und von der Zeitarbeitsfirma gesagt dass das so nicht geht. ich muss dann in so einem Fall 7.15 Uhr auf den Stundenzettel schreiben. gibt es da für Zeitarbeiter eine andere Regelung.... dass die tatsächlich gearbeitete Zeit aufgeschrieben werden darf?
Vielen dank für die Antworten.
4 Antworten
Wenn Sie dich nicht zwingen ab 7.01 anzufangen sondern erst ab 7.15 ist das zulässig.
Dennoch ist es merkwürdig, soll wahrscheinlich nur das Rechnen vereinfachen.
Eigentlich ist soetwas im Arbeitsvertrag bzw. in der Dienstvereinbarung geregelt. Steht da etwas drin?
Pünktlich kommen oder später anfangen zu arbeiten, oder am Ende etwas später stempeln. Wenns auf die paar Minuten ankommt.
In der Zeit bis zum Beginn kannst Du noch Dein Frühstück verschlingen.
Ich rechne in 1/2 Stunden ab.