Zeitarbeit - Arbeitszeitkonto bei Kündigung
Hallo liebe Forengemeinde,
ich bitte um Hilfe.
Ich war etwas über ein Jahr bei einem Zeitarbeitsunternehmen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag beschäftigt. Jetzt habe ich Ende November, mit 4 Wochen Frist, die Kündigung bekommen. In dem Betrieb in welchem ich verliehen war, wurde ein Projekt in dem ich gearbeitet habe, ins Ausland verlegt. Als dies bekannt wurde, habe ich noch am gleichen Tag die Kündigung bekommen. Da aber in dem Betrieb nur noch für eine Woche Arbeit war und es auch kein Folgeprojekt gab, sollte ich laut meinem Arbeitgeber für die restlichen 3 Wochen zuhause bleiben, unter Anrechnung von Resturlaub und Zeitkonto. Also: 5 Tage Resturlaub + 35 Stunden Zeitkonto (entspricht einer Woche) + 5 bezahlte Arbeitstage vom Zeitarbeitsunternehmen. Hierzu meinte schon ein Bekannter, dass das Zeitkonto nicht für Zeiten wo meine Arbeitgeber keine Beschäftigung für mich hat, verwendet werden darf. Ist dies richtig so ?
Es kommt aber noch besser. Da ich Ende November gekündigt worden bin und meine Abrechnung dazu erst gestern im Briefkasten war, habe ich erschreckend gesehen, dass mir im November, noch einmal 35 Stunden von meinen Arbeitsstunden abgezogen und dem Zeitkonto gutgeschrieben wurden. Diese sollen jetzt für die vierte Woche der Kündigungsfrist verwendet werden. Somit gehen alle Tage des Nichteinsatzes in der Kündigungszeit zu meinen Lasten. Dies kann doch nicht in Ordnung sein ?
Ich musste in den ersten 3 Monaten der Beschäftigung ein Zeitkonto von 35 Stunden aufbauen, danach wurden mir immer alle Stunden ausgezahlt. Es wurde sogar schriftlich bestätigt, dass das Zeitkonto nicht über 35 Stunden hinausgeht. Nun habe ich aber ein Zeitkonto von 70 Stunden.
Jetzt muss ich noch gestehen, dass in dem Kündigungsschreiben stand: "Die Kündigung erfolgt unter Anrechnung Ihres Resturlaubes und Zeitkonto". Was ich natürlich dummerweise und ahnungslos unterschrieben habe. Kann mein Arbeitgeber daher mit meinen Zeitkonto nun machen was er will und dieses erhöhen und für Zeiten des Nichteinsatzes verwenden wie er möchte ? Ich trage ja jetzt das komplette Risiko und das Unternehmen ist fein raus. Ich habe versucht mich hierzu schon mal ein wenig schlau zu machen und habe auch in diversen Foren den folgenden Hinweis gefunden:
"Für Tage des Nichteinsatzes, Stunden vom Arbeitszeitkonto des Leiharbeitsnehmers abzuziehen, ist illegal, da das Recht auf Vergütung nicht durch Arbeits- oder Tarifverträge eingeschränkt werden darf."
Dies würde ja bedeuten, dass das Arbeitszeitkonto für Zeiten der Nichtbeschäftigung, nicht verwendet werden darf. Allerdings liest man in anderen Foren wieder genau das Gegenteil. Ich hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Ich kann mir keinen Anwalt leisten, daher hoffe ich auf zahlreiche Tipps und Informationen, wenn möglich mit Links zu Gesetzestexten, Tarifverträgen oder sonstigen Belegen. Angestellt war ich nach dem Tarifvertrag der IGZ.
Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus für eure Unterstützung.
pappnase63
3 Antworten
Hallo, wenn in Deinem Fall das Gericht zu entscheiden hätte, würde es dem Zeitarbeitsuntrnehmen gestatten, maximal 2 Tage pro Monat mit Deinem Guthabenkonto zu verrechnen. (Ich war als Areitgeber zu mehreren solcher Prozesse). Für eine eventuelle Klageeinreichung brauchst Du zunächst keinen Anwalt. Geht es vor Gericht, wende Dich an die Gewerkschaft. Die helfen Dir da auch weiter. Es ist aber auch so, dass feste Unttnehmen immer häufiger die Überstunden der Mitarbeiter nicht auszahlen, sondern diese abgebummelt werden müssen. Oftmals dann, wenn auftragsschwache Zeiten vorliegen. Nichts anderes macht die ZA-Firma. Allerdings wirst Du schlechte Karten haben, da Du Urlaubsschein bzw. Antrag auf Gleitzeit bereits unterschrieben hast. Du beschwerst Dich jetzt, dass der Unternehmer sein Risiko komplett auf Dich abwälzt. Das ist richtig!! Aber Du hast doch irgend wann mal einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Da steht dies sicher auch so drin. Also - wie gesagt - 2 Tage dürfen Sie, alles, waas darüber hinaus ist, dürfen sie auch, wenn Du die entsprechenden Antragsformulare unterschrieben hast - sonst nicht.
Hallo,
mein Partner ist auch Zeitarbeiter. Bei seiner Firma gehen 5 Stunden je Woche auf das Zeitkonto. Angespart werden bis 150 Stunden, danach wird jede Überstunde sofort ausbezahlt.
Wenn mein Gutster mal nicht auf seine Wochenarbeitszeit kommt, dann werden die Differenzstunden aus dem Zeitkonto genommen - und ich finde das auch gut so.
Manchmal war es auch schon so, das er mal eine Woche gar keinen Einsatz hatte, die hat er dann aus dem Zeitkonto vergütet bekommen.
Ich war eigentlich immer der Meinung das genau für diese Vorgehensweise das Zeitkonto da ist? Insofern kann ich deine Bedenken nicht ganz nach vollziehen...
Wenn du Arbeitgeber wärst, würdest du denn Jemand bezahlen der nicht arbeitet?
Wozu dient das Zeitkonto dann? Nur zum "Auffüllen" wenn mal eine Wochenstunde fehlt?
Das mag sein, aber das dient ausdrücklich NICHT dazu einsatzfreie Zeiten auszugeleichen.
§ 11 Abs 4 AÜG
Streng genommen dürfte es die Zeitkonten gar nicht geben.
Nicht nur der Malocher hat die Pflicht für die vertraglich vereinbarte Zeit zur Verfügung zu stehen.
Der Arbeitgeber muss die auch abrufen.
Kann er das nicht, muss die vertraglich vereinbarte Zeit trotzdem bezahlt werden.
Der Malocher kann weder was dafür, noch kann er es beeinflussen, wenn der Arbeitgeber, oder der Disponent zu blöd ist, die Folgeaufträge angemessen zu terminieren.
Wenn mein Gutster mal nicht auf seine Wochenarbeitszeit kommt, dann werden die Differenzstunden aus dem Zeitkonto genommen - und ich finde das auch gut so.
DU findest es also gut, wenn dein Gutster besc.hissen wird.
Hallo hasenfuss67,
zuerst einmal vielen Dank für deine sehr informative Antwort. Sowas wie einen Paragrafen habe ich gesucht. Ich kann aber im § 11 Abs 4 AÜG nicht direkt herauslesen, dass das Zeitarbeitsunternehmen das Arbeitszeitkonto für Zeiten der Nichtbeschäftigung nicht beanspruchen darf. Ich bin hier aber auch nicht der große Versteher von Gesetzestexten. Kannst Du mir hier vielleicht noch einmal ein wenig auf die Sprünge helfen.
Du findest in vielen Foren die Hinweise, dass dies illegal oder verboten ist. Einen solchen Text habe ich ja auch in meinem Beitrag mit angegeben.
Für Tage des Nichteinsatzes, Stunden ....
Habe ich übrigens bei Wikipedia gefunden. Ich suche hier aber Paragrafen oder Gesetzestexte.
In meinem Fall ist es ja wirklich so, dass das gesamte unternehmerische Risiko auf mich abgewälzt wurde und das Zeitarbeitsunternehmen damit fein raus ist. Was mich dabei am meisten ärgert, dass mir im November noch einmal über 30 Stunden abgezogen wurden und das Unternehmen jetzt die komplette Kündigungszeit über das Zeitkonto abwickelt.
Was denkst du denn über den Passus im Kündigungsschreiben: "Die Kündigung erfolgt unter Anrechnung Ihres Resturlaubes und Zeitkonto". Ist damit das Unternehmen fein raus oder kann ich da noch was machen ? Ein guter Bekannter meinte sogar, dass die Kündigung damit nicht gültig wäre.
Was denkt Ihr darüber ?
Was mache ich jetzt überhaupt ? Das Geld für einen Anwalt habe ich nicht unbedingt über.
Vielen Dank noch einmal für die Mithilfe
pappnase63
Hallo mg6358,
ich denke da sollte dich dein Gutster noch einmal informieren. So viel ich bisher weiß, ist dies wirklich nicht erlaubt.
Nur wie bringt man das dem Zeitarbeitsunternehmen bei, wenn man sich nicht direkt einen Anwalt nehmen will.
Hallo zusammen, hat keiner mehr noch irgendwelche Tips oder Hilfen für mich ?
Viele Grüsse pappnase63
Moin,
Du musst die Lohnabrechnung reklamieren.
Hol dir n gelben, dann musst du die Diskussion nicht führen.
Ein gelber ist hier nicht die Lösung.
Informiere dich mal richtig.
es ist gesetzlich verboten das Arbeitgeberrisiko auf den Leiharbeiter zu Übertragen.
Das Zeitkont dien nicht zum Ausgleich von einsatzfreien Zeiten.