Zahlt eine Haftpflichtversicherung bei Verlust fremder Gegenstände?
In einem anderen Thread wurde bereits festgestellt, dass eine Haftpflichtversicherung nicht für geliehene Gegenstände haftet. Wie sieht es aber in folgendem Fall aus: Ich habe gemeinsam mit einem Freund eine Bergwanderung unternommen. Unser Tagesgepäck (neben Proviant u.a. Jacken, mein Fotoapparat, Portemonnaies) haben wir in einen gemeinsamen Rucksack gepackt, den wir abwechselnd getragen haben. An einer steilen Stelle hat mein Freund den Rucksack abgenommen, um sich einen Pullover anzuziehen und ihn dabei so ungünstig abgestellt, dass er einen steilen Abhang hinunter gefallen ist. Er ist so tief gefallen, dass wir ihn wiederfinden geschweige denn bergen konnten. Würde seine Versicherung nun für meine verloren gegangenen Gegenstände haften? Falls nicht, würde sie wenigstens für die Kamera haften, die bei dem tiefen Fall mit Sicherheit schwer beschädigt wurde - auch wenn ich dies nicht mit einem Foto o.ä. beweisen kann. Für Hinweise wäre ich dankbar. Viele Grüße Purschka
2 Antworten
zahlt nicht weil GEFÄLLIGKEIT (ausser, das ist in seinem vertrag mitversichert).. aus GEFÄLLIGKEIT hat er deine sachen mitgetragen.
Streng genommen handelt es sich hier nicht um Beschädigung sondern Verlust, denn eine Beschädigung kann von euch nicht zweifelsfrei belegt werden, und Verlust ist in der Privathaftpflichtversicherung nicht versichert.
Und das aus gutem Grund: Sonst könnte sich ja jede Bergwanderergruppe absprechen und irgendeiner Privathaftpflichtversicherung diese Story erzählen, damit sich danach alle den Erlös teilen und sich so die nächste Reise finanzieren.