Zahlt die Haftpflicht beim Verlust von ausgeliehenen Dingen.

10 Antworten

Deine Freundin muss Dir den Ohrring ersetzen. Ob ihre Haftpflichtversicherung zahlt, hängt von dem Versicherungsschutz, den sie abgeschlossen hat, ab. D.h. sie muss in das Kleingedruckte ihres Vertrages schauen und nachlesen, was für einen Umfang sie abgeschlossen hat. Wichtig ist hier u.a. die Frage des Verschuldens, da normalerweise grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.

Nein, normale HP übernimmt den Schaden nicht. Stell Dir mal vor wie viele Leute sich an der Versicherung bereichern würden, bzw. Versicherungsbetrug begehen würden. Dieses Risiko kann nur in gabz speziellen Fällen gezeichnet werden z.B. Museum A verleiht Bild an Ausstellung in C , aber dann zu biblichen Preisen. Versicherbar ist aber alles , selbst der Mühlstein 10 Meter unter Wasser gegen Brand. Alles nur eine Frage des Preises. Die CURA (eine Tochter der ARAG u.a. Gesellschaften )ist so eine Gesellschaft wo man alles anfragen kann , wenn Du Bedarf hast.

Geliehene, gemietete und gepachtete Dinge sind in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Einige Versicherer stellen inzwischen die Kunden besser und ersetzen auch Schäden an solchen Dingen bis zu einer Höchstgrenze. Also, die Versicherungsbedingungen lesen oder ggfs. beim Versicherer schriftlich nachfragen.

Nein, Schäden an verliehenen und gemieteten Gegenständen sind in der Regel ausgeschlossen. Einige wenige Gesellschaften verzichten allerdings gegen einen Beitragsaufschlag auf diesen Risiko.

Schlechte Privathaftpflichtversicherungen zahlen nicht bei gliehenen, gepachteten, gemieteten oder unentgeltlich überlassenen Sachen.

Gute Privathaftpflichtversicherungen zahlen sehr wohl bei gliehenen, gepachteten, gemieteten oder unentgeltlich überlassenen Sachen und in der Regel ist dieser Schutz sogar kostenlos mit eingebaut. Ebenso wie Gefälligkeitsschäden und die Ausfalldeckung...

Ich gehe also davon aus, daß alle, die hier geschrieben haben, daß die Haftpflicht nicht dafür bezahlt, eine schlechte Privathaftpflicht haben :-)

Ihr solltet dringend aktiv werden, bevor etwas anbrennt....

Ich gehe deshalb auch davon aus, daß diese schlechten Privathaftpflichtversicherungen eine zu niedrige Versicherungssumme von unter 7,5 Millionen Euro haben.

Es brennt also schon lichterloh...

Schöne Grüße

justii

Kerawara  12.06.2008, 12:52

eine Versicherungsssumme von 7,5 Millionen braucht man nicht unbedingt, will man nicht anstreben der Top-Scorer der höchsten Versicherungsfälle zu werden. Soweit bekannt, waren das einmal Kinder, die einen 15 Millionen-Mark-Schaden angerichtet haben, wobei hier die unmöglichsten Umstände zusammengekomme sind.