Zahlt die Betriebshaftpflicht bei Firmenunfällen?

5 Antworten

Für den Schaden ist die KFZ-Haftpflichtversicherung, des von dir gefahrenen KFZ, zuständig. Die Betriebshaftpflicht ist z.B. für Schäden zuständig die hergestellte Produkte verursachen. Für Personenschäden bei Arbeits- oder Wegeunfällen ist die Berufsgenossenschaft zuständig. Der muß jeder Unfall mit Personenschaden gemeldet werden. Deine Privathaftpflicht würde bezahlen wenn du auch mit einem Fahrrad unterwegs gewesen wärst.

Apolon  28.03.2017, 15:04

Für Personenschäden bei Arbeits- oder Wegeunfällen ist die Berufsgenossenschaft zuständig.

Aber nur bei Verletzung des Arbeitnehmers - nicht die Verletzung des Fahrrad-Fahrers.

diroda  28.03.2017, 15:10
@Apolon

Der Fahrradfahrer war ein Arbeitskollege also war es für ihn ein Wegeunfall.

Das ist ein Fall für die Kfz Haftpflicht.

Bei Kfz-Schäden zahlt keine Betriebshaftpflicht etwas, aber die Kfz-Haftpflicht des Dienstfahrzeugs.

Gemäß dem bestehenden Arbeitsvertrag zwischen dir und deinem Arbeitgeber, hat der AG allerdings die Möglichkeit dich in Regress zu nehmen wenn du grob-fahrlässig einen Schaden verursachst.

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html

Das ist ein ganz normaler KFZ-Schaden. Damit hat die Betriebshaftpflicht nichts zu tun.

Die Betriebshaftpflicht würde nur involviert, wenn die BG den Betrieb wegen Verletzung einer Unfallverhütungsorschrift in Regress nimmt.

dircnn 
Fragesteller
 27.03.2017, 22:00

Danke für die Antwort Die Kfz Versicherung vom Fahrer, oder die vom
Fahrzeug? Also werde ich als Fahrer hochgestuft, oder übernimmt es die
Dienst Kfz Versicherung und nicht meine Private?

DerHans  27.03.2017, 22:04
@dircnn

Natürlich immer die KFZ-Versicherung von dem betreffenden Fahrzeug. Versichert ist immer das KFZ. egal wer fährt.

Finanzchecks  28.03.2017, 09:25

Das ist ein ganz normaler KFZ-Schaden. Damit hat die Betriebshaftpflicht nichts zu tun.

Der Aussage von Hans können wir uns nur anschließen.

Viele Grüße von Martin

Finanzchecks.de Team

Es handelt sich hierbei vermutlich um ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug. Diese müssen mit einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung versichert sein.

Diese ist für jegliche Schäden an Dritten oder Sachen von Dritten zur Regulierung verpflichtet. In deinem Fall sind keine Regressansprüche zu befürchten.

Die Betriebshaftpflichtversicherung hat hiermit nichts zu tun.

dircnn 
Fragesteller
 27.03.2017, 22:00

Danke für die Antwort Die Kfz Versicherung vom Fahrer, oder die vom Fahrzeug? Also werde ich als Fahrer hochgestuft, oder übernimmt es die Dienst Kfz Versicherung und nicht meine Private?

BenLam  27.03.2017, 22:06

Es ist immer eine Fahrzeugversicherung. Nie eine Personenversicherung.

Es wird die Versicherung des Firmenfahrzeuges belastet.

dircnn 
Fragesteller
 27.03.2017, 22:11
@BenLam

Vielen Dank!

Apolon  28.03.2017, 15:06

In deinem Fall sind keine Regressansprüche zu befürchten.

Sie sind aber möglich, bei grober Fahrlässigkeit gemäß dem Arbeitsrecht.