Zahlt die Betriebshaftpflicht bei Firmenunfällen?
Ich habe letzte Woche mit dem Dienstkfz einen anderen Mitarbeiter auf dem Rad angefahren und dessen Fahrrad ging dabei kaputt.
Ich war sehr im Stress und habe Rechts vor Links missachtet. Es ist nur der Sachschaden vom Fahrrad entstanden - den beteiligten geht es zum Glück gut.
Welche versicherung kommt dafür auf, oder muss ich den Schaden am Rad aus eigener Tasche zahlen?
5 Antworten
Für den Schaden ist die KFZ-Haftpflichtversicherung, des von dir gefahrenen KFZ, zuständig. Die Betriebshaftpflicht ist z.B. für Schäden zuständig die hergestellte Produkte verursachen. Für Personenschäden bei Arbeits- oder Wegeunfällen ist die Berufsgenossenschaft zuständig. Der muß jeder Unfall mit Personenschaden gemeldet werden. Deine Privathaftpflicht würde bezahlen wenn du auch mit einem Fahrrad unterwegs gewesen wärst.
Der Fahrradfahrer war ein Arbeitskollege also war es für ihn ein Wegeunfall.
Das ist ein Fall für die Kfz Haftpflicht.
Bei Kfz-Schäden zahlt keine Betriebshaftpflicht etwas, aber die Kfz-Haftpflicht des Dienstfahrzeugs.
Gemäß dem bestehenden Arbeitsvertrag zwischen dir und deinem Arbeitgeber, hat der AG allerdings die Möglichkeit dich in Regress zu nehmen wenn du grob-fahrlässig einen Schaden verursachst.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html
Das ist ein ganz normaler KFZ-Schaden. Damit hat die Betriebshaftpflicht nichts zu tun.
Die Betriebshaftpflicht würde nur involviert, wenn die BG den Betrieb wegen Verletzung einer Unfallverhütungsorschrift in Regress nimmt.
Danke für die Antwort Die Kfz Versicherung vom Fahrer, oder die vom
Fahrzeug? Also werde ich als Fahrer hochgestuft, oder übernimmt es die
Dienst Kfz Versicherung und nicht meine Private?
Natürlich immer die KFZ-Versicherung von dem betreffenden Fahrzeug. Versichert ist immer das KFZ. egal wer fährt.
Das ist ein ganz normaler KFZ-Schaden. Damit hat die Betriebshaftpflicht nichts zu tun.
Der Aussage von Hans können wir uns nur anschließen.
Viele Grüße von Martin
Finanzchecks.de Team
Es handelt sich hierbei vermutlich um ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug. Diese müssen mit einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung versichert sein.
Diese ist für jegliche Schäden an Dritten oder Sachen von Dritten zur Regulierung verpflichtet. In deinem Fall sind keine Regressansprüche zu befürchten.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat hiermit nichts zu tun.
Danke für die Antwort Die Kfz Versicherung vom Fahrer, oder die vom Fahrzeug? Also werde ich als Fahrer hochgestuft, oder übernimmt es die Dienst Kfz Versicherung und nicht meine Private?
Es ist immer eine Fahrzeugversicherung. Nie eine Personenversicherung.
Es wird die Versicherung des Firmenfahrzeuges belastet.
Vielen Dank!
In deinem Fall sind keine Regressansprüche zu befürchten.
Sie sind aber möglich, bei grober Fahrlässigkeit gemäß dem Arbeitsrecht.
Aber nur bei Verletzung des Arbeitnehmers - nicht die Verletzung des Fahrrad-Fahrers.