Zahlt die AOK Pflegegeld nach

4 Antworten

Etwas unverständlicher Text.

Zum einen: ein Pflegedienst bekommt nicht einfach so das Geld einer Pflegestufe. Ihr müsst Leistungen dort einkaufen, diese erbrachten Leistungen rechnet der Pflegedienst dann mit der Pflegekasse ab.

So wie ich es verstehe hattet ihr Kombileistung beantragt, da ihr einen ambul. PD einschalten wolltet. Das habt ihr aber nicht getan.

Jetzt muss die Kombileistung rückwirkend auf Pflegegeld umgestellt werden.

Das wird bei der Pflegekasse beantragt.

Ihr bekommt dann das Pflegegeld rückwirkend ausgezahlt.

Das was die Dame der Kasse meinete: das sammelt sich an, das ist der Betrag von 104€ die jeder in eine Pflegestufe eingestuften Person der Pflegestufen 1-3, nach dem § 45 SGB XI, als Betreuungs u. Entlastungsleistungen zu stehen. Diese Gelder sind nur von zugelassenen Pflegeeinrichtungen für Hauswirtschaft und Betreuung mit der Kasse abrechenbar. Die 104€ gibt es nicht bar auf die Hand.

Und dann noch was: wer Pflegegeld beziht muss je nach Pflegestufe (PS) ,

In PS I u. II 1x pro Halbjahr und in PS III 1 x im Quartal einen Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 SGB XI der Kasse nachweisen. da zu müsst ihr euch einen zugelassenen ambul. Pflegedienst ausszuchen, der diesen Pflegeberatungsbesuch erbringt. Die Kostenhierfür zahlt die Pflegekasse. Erfolgt dieser gestzl vorgeschriebene Besuch nicht

kann die Pflegekasse die zahlung des Pflegegeldes kürzen oder kompl. einstellen.

Hallo,

wenn im Brief Ende März die rückwirkende Änderung ab Oktober deutlich gemacht wurde, wird das Pflegegeld rückwirkend ab Oktober nachgezahlt. Wichtig ist, dass die Mitteilung an die Krankenkasse/Pflegekasse von der Oma bzw. deren Betreuer oder einer von ihr bevollmächtigten Person (Vollmacht einmal beifügen!) unterschrieben wird.

Gruß

RHW

Danke für die  schnelle  Antwort.  Wir haben im. Oktober letzten  Jahres pflegestufe  beantragt  diese wurde dann im Dezember  rückwirkend  bewilligt.ende März  2015 haben wir einen Antrag  zur Änderung  gestellt. 

Dein Text ist etwas wirr.

Wenn deine Oma der Pflegekasse gesagt hat, dass sie das Pflegegeld haben will, dann wird ihr das Pflegegeld auch überwiesen. Sie muss dann halt den Pflegedienst aus eigener Tasche bezahlten.

Was habt ihr denn für Leistungen beantragt? Wenn ihr in dem ursprünglichen Antrag Sachleistungen beantragt habt (also Pflege durch einen Pflegedienst) dann sind auch Sachleistungen bewilligt worden. Wenn jetzt eure Oma zum 01.03.2015 Pflegegeld beantragt hat, dann bekommt sie ab dem Zeitpunkt Pflegegeld. Pflegegeld wird schnell und direkt ausgezahlt. Für Sachleistungen müssen bei der Pflegekasse Rechnungen eingehen.

 

Kleiner Tipp: Vielleicht könnt ihr eure Oma überreden, einen Antrag auf Kombileistungen zu stellen. Das bedeutet Sachleistungen und wenn von den Sachleistungen was übrig bleibt, wird das als Pflegegeld ausgezahlt ;-).