Zählen Reparaturaufträge zur Konkursmasse?
Nach einem heftigen Defekt (Überspannung 260V an einer Phase) an meinem Starkstromgenerator, Alter 1 Jahr, brachte ich das Teil zu dem Baumarkt, bei dem ich das Gerät 1 Jahr zuvor gekauft habe. Die gaben den Generator an eine Vertragsfirma zur Reparatur. Das ist jetzt schon 10 Wochen her. Mittlerweile habe ich erfahren, dass die Vertragsfirma in Konkurs gegangen ist. Nun habe ich den Verdacht, dass ich den Generator nicht mehr wieder bekomme, weil er vom Konkursverwalter in die Konkursmasse übernommen wurde.
Kann das sein? Kennt sich jemand hier mit Konkursrecht aus? Ich meine, mir kann das eigentlich egal sein, der Baumarkt muss mir im Zweifel ein neues Gerät zur Verfügung stellen. Oder irre ich mich da?
Update: Der Baumarkt hat mir einen neuen, wesentlich teureren Generator zum Ausgleich gegeben.
3 Antworten
Da solltest du dich an einen Insolvenzverwalter wenden und deine Forderungen geltend machen.
Ich glaube kaum, dass da noch von dem Baumarkt aus was kommt.
Gruß DayX19
wäre möglich
Gerade im Autohandel passieren die kuriosesten Sachen
https://www.autobild.de/artikel/ratgeber-autohaus-insolvenz-937229.html
du solltest dich an den Inso-Verwalter wenden, und die Herausgabe verlangen. kann sein, dass es noch nicht repariert ist.
Mein Vertragspartei ist der Baumarkt. Der schuldet mir einen Generator. Wohin der Baumarkt die Reparaturen vergibt, braucht mich nicht zu interessieren.
Fremdes Eigentum kann nicht zur Konkursmasse gehören.
Du meinst, ich bekomme das Gerät nicht so ohne weiteres zurück?