Wozu ist der Zoll berechtigt? Er zerstört und beschädigt Briefsendungen ohne Kommentar.Darf er das?

6 Antworten

Ich wills mal auf den Punkt bringen: Ja, die dürfen das. Allerdings öffnet nicht der Zoll selbst, sondern die Post, also Postbedienstete, die Sendungen. Der Zoll kontrolliert dann lediglich. Auch das Öffnen von Verpackungen und "das Herumrühren" z. B. in Cremedosen ist ok. Wenn du Waren aus Thailand schickst, wird im Übrigen wohl jeder Zöllner hellhörig, denn aus Fernost kommt nicht nur Rauschgift, sondern auch jede Menge an nachgemachten Markenartikeln, wie Kosmetika, Sportschuhe, Oberbekleidung usw. Wenn beim Öffnen der Postverpackung (Karton, Kuvert usw.) diese kaputt geht, wird der Inhalt der Einfachheit halber auch mal anders verpackt und an den Empfänger weitergegeben. Wenn also definitiv was kaputt ist, also z. B. eine Kunststoffdose mit Creme ist zerbrochen, dann wende dich an die Post, oder das sonst für den Transport der Sendung zuständige Unternehmen.

ruf mal beim zoll infocenter an und schilder die situation, eigentlich muss das aber der beschädigte machen. wichtig ist das die ware unverändert vorgezeigt werden kann inklusive verpackung, es kann aber auch sein das du dann vom zoll an die post weitergeleitet wirst, sehr komoliziert alles

CathiVonundZu  23.01.2010, 05:57

auf den aufklebern des zoll steht doch auch schwarz auf grün: "durch die post geöffnet zur zollkontrolle" (oder so ähnlich....)

http://forum.cinefacts.de/37253-schadensersatz.html

guck mal die hatten das problem auch, ist dort ausführlich geschildert

Das ist mal echt ne ge ile Frage!

Also ich würde beim nächstenmal direkt beim Zoll anrufen! Vielleicht weist du ja sogar welcher Zoll das durchschaut. Steht da nix dabei???

Wenn nicht dann fragmal bei der Postauskunft nach, vielleicht können die dir helfen!

Ist sehr intressantes Thema! Aber leider erlauben die vom Zoll sich alles! Letztens im Fernseh hab ich gesehn, wie einer bei ner Frau in der ihrem Käse reingelangt hat und da rumgerührt hat! Danach haben dies weggeschmissen wegen Verfaulen!

Naja so ist unser Gesetz eben!

Der Zoll ist eine Einrichtung, zugehörig zur Finanzbehörde. Der oberste Dienstherr ist also der Finanzminister. Wende Dich doch mit Deinem Anliegen mal an das Finanzministerium - entweder direkt beim Bund oder der zuständigen Außenstelle Deines Bundeslandes.

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