World of Warcraft Account gekauft, Besitzer hat ihn zurückgeholt?

15 Antworten

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viele leute schreiben mit solche Probleme aber was ich dir sagen kann ^_^ das Geld kannst du vergessen das ist schon mal kla kannst du mir eine Kopie von dem ebay verkaufanzeige schicken ? zur Polizei bringt nix die lachen dich aus das gleiche seht bei einen Anwalt nicht besser aus wen du mit PayPal bezahlt hast hättest du die Chance auf Konflikt lösen da hast du schon höhere Chancen dein Geld wiederzusehen ;D

Hoi.

Vergiß mal die meist unqualifizierten Antworten hier......

Es handelt sich um Betrug, auch wenn ihr bei dem Geschäft gegen die AGB von Blizzard verstossen habt. Wenn du nachweisen kannst, dass er dir den Account für 300 Euro verkauft hat, kannst du ihn anzeigen und zumindest auf Rückzahlung der Summe verklagen.

Nur mal so als Hinweis: wenn du z.B. über eBay oder über eine Kleinanzeige aus der Zeitung einen Fernseher kaufst für 300 Euro und dann kommt die Kripo zur dir und erklärt dir, dass das Ware aus einem Einbruch war - mußt du den Fernseher ja wieder zurückgeben, hast aber einen Rückzahlungsanspruch gegen den Verkäufer/Dieb.

Hier mal eine Entscheidung aus 2008:

http://www.for-net.info/niederlande-diebstahl-virtueller-gegenstande/

und ein Artikel:

"Eine Haftung aus solchen Verträgen wird sich gleichermaßen in entsprechender Anwendung des Gewährleistungsrechts des jeweiligen Vertragstypus herleiten lassen können. Der erforderliche Mangel am virtuellen Gut richtet sich nach der Verkaufsbeschreibung, den Eigenschaften des Avatars, seinen Qualifikationen, seinem erzielten Level. Da diese Eigenschaften begrifflich näher am Sachmangel liegen, wird man aus juristischer Sicht über die Verweisungsnorm im Rechtskauf das Gewährleistungsrecht des Sachkaufs anwenden können und bei Vorliegen des Nacherfüllung, Rückabwicklung, Minderung oder Schadensersatz verlangen können. Gleiches gilt bei Annahme eines Werkvertrages (z.B. beim sog. Power Leveling eines Avatars). Bei einem Dienstvertrag käme man letztlich zu einem Schadensersatzanspruch aus Vertragsverletzung. Insgesamt muss man sagen, dass im Sinne der Verbindlichkeit des real money trade (Handel mit virtuellen Gütern gegen reales Geld) eine entsprechende Anwendung der Vorschriften des BGB aus meiner Sicht unerlässlich ist.

  1. Fazit

Das Internet ist wie man sieht kein rechtsleerer Raum, allgemeine Regelungen des Straf- und Zivilrechts können und sollten bei der Betrachtung im Einzelfall herangezogen werden.

ww.auer-smitkiewicz.de/.../KriminalittundRechtsbeziehungeninvirtuellen_Welten.docx.pdf

Ciao Loki

Steht in den AGBs solcher Spiele nicht eigentlich immer, dass es nicht gestattet ist, einen Account zu verkaufen? Denke du hast da wenig Chancen.

Ratirat  27.02.2013, 00:45

Ob die AGB das zulassen oder nicht, berührt nicht die privatrechtliche Auseinandersetzung zwischen den beiden.

Microsoft hat auch vergeblich versucht, den Gebrauchthandel mit deren Software zu verbieten.

Lunanie  27.02.2013, 00:58
@Ratirat

Ich denke nur einfach nicht, dass er Chancen hat, sein Geld wiederzusehen da es logischerweise keinen Kaufvertrag geben kann, er beweisen müsste dass er diese Summe bezahlt hat etc. - ich meine das Geschäft ist rechtlich betrachtet nichtig, weil es nie zustandekommen hätte dürfen, aber die Chancen schätze ich eben als mehr als dürftig ein.

Ich glaube, dass du dein Geld nicht mehr zurück bekommst. Ein Kollege von mir hatte auch mal einen Account im Internet gekauft und nach knapp 3 Wochen konnte er sich nicht mehr einloggen, worauf wir herausbekamen, dass sie den Account wieder geschnappt hatten. Den Verkäufer konnte er nicht mehr erreichen und sein Geld hatte er auch nicht mehr zu Gesicht bekommen.

Hast du den Kaufvertrag schriftlich? Falls nicht sitzt du da ganz schön in der Tinte. Man kann damit einen auf Internet versierten Anwalt beauftragen. Ob es was bringt, ist fraglich.

Aber immerhin hast du wenigstens was fürs Leben gelernt.

Huxtable 
Fragesteller
 27.02.2013, 00:08

Ich habe ne Zustimmung von ihm in nem Chat. Ich habe außerdem die Kopie seines Personalausweises. Wenn ich mich an Blizzard wende, würden die den Account doch sofort sperren....

cocksexistenz  27.02.2013, 00:15
@Huxtable

ja, dann mach das doch. Den Account kannst du ja eh nicht mehr benutzen.