Wohnwagen vor dem Fenster abstellen?

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Ich denke doch, dass der Stellplatz sehr deutlich sichtbar begrenzt ist. Jede Nutzung darüber hinaus, also z. B. auch darüber hinaus ragende Teile, ist nicht zulässig. Schon gar nicht, dass er das Öffnen und Schließen eines Rollladens behindert.

Außerdem schreibst Du: Stellplätze für PKWs, was Wohnwagen schon mal ausschließt, wenn der Nutzungszweck PKWs sind und nicht irgendwas anderes.

Unabhängig davon ist gegen die Holzkonstruktion nichts einzuwenden, wenn sie nur auf seinem Stellplatz ist.

Daraus ergeben sich auch die Argumente:

  1. Es ist ein PKW-Stellplatz und kein Wohnwagen-Stellplatz
  2. Du wirst in der Bedienung Deines Rollladens behindert
  3. Du siehst Dich bzw. das Fenster in Gefahr

Gibt es eine Hausverwaltung, wende Dich damit an diese.

bwhoch2  23.01.2022, 13:51

Danke für die Auszeichnung.

Nein so darf er das definitiv nicht... Würde ihn zur Rede stellen und wenn er uneinsichtig ist den Vermieter kontaktieren. LG