Wohnungszusage absagen, bevor der Termin zur Vertragsunterzeichnung ansteht?
Wir haben uns eine Wohnung besichtigt, diese haben wit nötig auf Grund von erwarten Nachwuchs. Nun wurde uns bei der Wohnungsbesichtigung Druck gemacht, dass die Wohnung schwer zu bekommen ist mit der 3-monatige Kündigungsfrist. Im Effekt antwortete mein Verlobter wir können auch ein Monat doppelt bezahlen. Statt zum 1.8 können wir am 1.7 einziehen. Nun kam der Anruf der Vermittlung mit einem Angebot, die Wohnung können wir zum 1.6 übernehmen. Auch da hatte mein Verlobter Angst ohne Wohnung dazu stehen und sagte es würde zum 15.6 klappen. Somit hätten wir 1 1/2 Monate doppelte Miete. Was viel zu teuer ist, wir heiraten im Mai und haben Anschaffungskosten für unser erstes Kind. Außerdem wurden uns bei der Besichtigung nicht der Keller- und Waschraum gezeigt. Als der Vermittler zurück rief innerhalb weniger Minuten sagten wir der Wohnung zu, obwohl ichda auch schon ein schlechtes Gefühl hatte. Nun würde ich gerne wissen, ob ich die Wohnung noch absagen kann. Haben noch kein Mietvertag unterschreiben. Kann der Vermieter eine Entschädigung verlangen?
4 Antworten
Solange kein Mietvertrag oder eine verbindliche Wohnungszusage unterschrieben wurde, kannst du jederzeit von deiner Zusage Abstand nehmen. Eine Entschädigung kann der Vermieter zwar verlangen, zahlen musst du sie aber nicht. Auf welcher Grundlage will er die denn verlangen? Denn dass ihm eine solche zustehen würde, muss er erstmal beweisen.
Das es ohne ‚überlappung‘ der Mietverträge abgeht ist selten.. wenn die Wohnung passt... würde ich in den sauren Apfel beißen.
und wenn die 1,5 Monate doppelte Miete euch vor existentuellen probleme stellt, würde ich gar nicht umziehen und erstmal etwas Geld ansparen ... sorry wenn sich das hart anhört, aber ich versteh nicht wie man so knapp kalkulieren kann...
"Haben noch keinen Mietvertrag "unterschreiben"....?! Sprich mt dem Vertragspartner darüber!
sicher gibt es einen Vertragspartner, und zwar der Vermittler der im Auftrag des Vermieters handelt.
Der ist aber kein Vertragspartner - höchstens der des Vermieters. Der Mieter hat mit denen keinen Vertrag geschlossen, auch keinen mündlichen.
Außerdem wurden uns bei der Besichtigung nicht der Keller- und Waschraum gezeigt.
da hätte man fragen können ob man die Räume auch besichtigen kann - keine Ausrede
Als der Vermittler zurück rief innerhalb weniger Minuten sagten wir der Wohnung zu,
damit dürfte bereits ein mündlicher Vertrag entstanden sein
Es gibt keinen Vertragspartner - weil es nicht mal einen Vertrag gibt.