Wohnungskündigung: Kaution zurück / Kündigungsbestätigung

5 Antworten

Der Mietvertrag ist noch händisch ausgefüllt. Das verrät schon einmal einiges.

da gibt es keine vorgeschriebene Form, ein handschrifltlicher MV ist genauso wirksam wie ein maschinengeschriebener MV

Es ist darin nur beinhaltet wie viel die Kaltmiete beträgt und dass die Höhe der Kaution (900) übergeben wurde und 3 Monate Kündigungsfrist. *

das ist nicht unüblich - außerdem ist die gesetzliche Kündigungsfrist auch 3 Mon. § 573c BGB.

In dem Vertrag steht nichts von einer Hausverwaltung, von der Pflege des Hausflures, von dem Verbleib der Wohnung nach Auszug, Selbsständige Suche nach Nachmieter usw.

Eine Hausverwaltung ist nicht zwingend notwendig, die Pflege des Hausflurs regelt die Hauswohnung. Die Nachmieterklausel kommt eigentlich nur noch bei befristeten Mietverhältnissen vor.

Der Mieter hat der Vermieterin die Kündigung (zum 15.10.) in einem Geschäft (mit zwei Zeugen) überreicht.

wann wurde die Kündigung übergeben? Eigentlich kündigt man immer zum Monatsletzten (siehe auch BGB 573c)

"ach mir ist das jetzt egal was sie machen. ich will dass sie erst zum 1.11 ausziehn und selbst einen Nachmieter suchen"

Die Vermieterin muß keinen einzigen der von Dir vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren.

Wir hatten für die Kündigungsübergabe eine Kündigungsbestätigung vorformuliert - jedoch wollte die Vermieterin diese nicht unterschreiben.

das muß sie auch nicht.

In dieser Bestätigung hatten wir vermerkt, dass die 900Euro Kaution bei Wohnungsübergabe übergeben werden und dass die Wohnung (da ja im Mietvertrag nichts anderes steht) besenrein übergeben wird.

Üblicherweise steht der Vermieterin ein 3-6 Mon. Prüfungs- und Überlegungsfrist bezüglich der Rückgabe der Kaution zu. Falls noch Nebenkostenabrechnungen ausstehen kann einen Teil sogar noch darüber hinaus einbehalten.

Zudem wurde eine Wand im Wohnzimmer durch einen Maler rot gestrichen. Die Vermieterin beharrt darauf, dass die Wand wieder Weiß sein soll bei Auszug.

knallige Farben muß der Vermieter nicht akzeptieren, auch wenn im Mietvertrag dazu nichts vereinbart wurde.

Nemisis2010  13.09.2014, 22:33

Auf Grund dessen muss sie die Kaution auch nicht einbehalten - da nichts auf sie zukommen kann! Und sofern die Wohnung in einwandfreien Zustand ist - und das ist sie - muss sie dem Mieter doch das Geld wiedergeben.

ja, aber der Mieter kann die Rückzahlung erst nach Beendigung des Mietverhältnisses verlangen. Dann sollte doch erst das Übergabeprotokoll abgewartet werden. (Ich würde auch nicht die Rückzahlung der Kaution bei der Wohnungsübergabe bereits im Vorfeld bestätigen, ohne die Wohnung beim Rückgabetermin auf Mängel überprüft zu haben.)Selbst die Rechtssprechung billigt dem bei einer einwandfreien Rückgabe noch eine ganz kurze Überlegungsfrist zu.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_rueckzahlg.htm

Nemisis2010  13.09.2014, 22:50
@Nemisis2010

Es muss nicht mehr immer Weiß gestrichen werden. Daher muss die Vermieterin in diesem Fall eigentlich schon die rote Wand hinnehmen - grundlegend ist das ja auch eigentlich das kleinere Übel.

das sehen die BGH Richter aber anders: Az.: VIII ZR 416/12

Die Tatsache, dass ein Mietvertrag mit der Hand ausgefüllt ist, ist absolut normal und sagt über die Vermieterin gar nichts. Euer Glaube, dass die Vermieterin schon etwas ältlich und nicht mehr ganz bei Sinnen ist, ergibt sich aus Deiner Schilderung ganz und gar nicht. Eher im Gegenteil. Was ihr wollt und Euch vorstellt, ist zum Teil völlig daneben und ihr seid mit Eurem Wunsch nach schnellem Auszug und schneller Rückzahlung der Kaution etwas neben der Spur, bzw. neben dem Gesetz.

So kann die Vermieterin die Kündigung zum 15.10. hinnehmen oder aber auch auf der 3-monatigen Kündigungsfrist bestehen. Da sie Euren Wisch nicht unterschrieben hat, hält sie sich diese Möglichkeit offen und die "Verschiebung" zum 1.11. ist in Wirklichkeit eher ein Entgegenkommen. Habt ihr z. B. die Kündigung erst nach dem 3.9. übergeben, hättet ihr in Wirklichkeit erst zum 31.12. gekündigt.

Die Kaution wird und muss sie Euch auch nicht zurück zahlen zum Zeitpunkt der Übergabe. Sie kann und wird sich vermutlich erheblich mehr Zeit lassen.

Was die rote Wand betrifft: Selbst wenn sie es erlaubt hat, dass ihr eine Wand rot streicht, hat sie Anspruch drauf, dass diese Farbe wieder neutral (nicht unbedingt weiß) überstrichen wird. Sie hätte das rot streichen im übrigen auch nicht verbieten können.

Bevor ihr über die Vermieterin oberschlau herzieht, fragt ruhig mal einen Anwalt, was er davon hält. Möglicherweise wird er Euch schon Bescheid sagen, wer hier die schlauere ist.

brauche dringend eine fundierte Einschätzung und bestenfalls aussagekräftige BGB (o.ä.) Paragraphen die uns hier weiterhelfen.

Die wird es beim Anwalt geben.

Der Mietvertrag ist noch händisch ausgefüllt.

Ein Mietvertrag kann sogar mündlich sein

Das verrät schon einmal einiges.

Verrät rein nichts.

Der Mieter hat der Vermieterin die Kündigung (zum 15.10.) in einem Geschäft (mit zwei Zeugen) überreicht.

Falsches Kündigungsdatum, es wird in der Regel zum Monatsletzten mit der vereinbarten Frist gekündigt.

"ach mir ist das jetzt egal was sie machen. ich will dass sie erst zum 1.11 ausziehn und selbst einen Nachmieter suchen"

Was die Vermieterin auch darf.

Wir hatten für die Kündigungsübergabe eine Kündigungsbestätigung vorformuliert - jedoch wollte die Vermieterin diese nicht unterschreiben.

Muss sie auch nicht.

In dieser Bestätigung hatten wir vermerkt, dass die 900Euro Kaution bei Wohnungsübergabe übergeben werden und dass die Wohnung (da ja im Mietvertrag nichts anderes steht) besenrein übergeben wird. Die ältere Dame (Vermieterin) stellt sich nun quer, sie weiß leider geistig auch einfach nicht mehr alles usw

Sie kann sich quer stellen, da sie dieses auch nicht unterschreiben muss..

Der Mietvertrag ist noch händisch ausgefüllt. Das verrät schon einmal einiges

Das die VMn vermutlich keinen PC + Drucker oder keine Schreibmaschine hat.

Der Mieter möchte ohne Probleme am 15.10 ausziehen -

Kann er doch. Nur Miete ist bis zum Ende der Kündigungsfrist zu zahlen. Da Wohnraummietverträge nur zum Monatsende gekündigt werden können wäre das der 31.10.

Zudem wurde eine Wand im Wohnzimmer durch einen Maler rot gestrichen. Die Vermieterin beharrt darauf, dass die Wand wieder Weiß sein soll bei Auszug.

Weiß muß es nicht sein, aber eine neutrale Farbe. Das kann sie verlangen. Auch wenn im Mietvertrag nichts zu Schönheitsreparaturen vereinbart ist. Kommst Du dem nicht nach kann sie die Kaution bzw. einen Teil davon für die Behebung des Mangels verwenden.

da an der Wohnung keinerlei Beschädigungen sind,

Doch. Die rote Wand ist eine Beschädigung.

Hallo Ramona0193, Anwälte kennen zu lernen ist problemlos möglich. Die Vermieterin hat ein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution, um eventuelle Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnung auszugleichen oder die rote Wand wieder weiß streichen zu lassen. Eine rote Wand muß niemand hinnehmen, da das keine übliche Farbgebung darstellt. Mietverträge dürfen händisch ausgefüllt sein, das ändert nichts an der Rechtskraft. Der Mieter kann am 15.10. ausziehen jedoch ist nicht garantiert daß einige Positionen noch im Nachgang zu klären sind. Das wäre hier ganz einfach zu viel erwartet, insbesondere die Erstattung der vollen Kaution bei Auszug. Die Kaution oder das was davon übrig ist, gibt es in etwa 6 Monaten zurück.

Ramona0193 
Fragesteller
 13.09.2014, 20:07

Danke für deine Antwort. Ich beispielsweise bei meiner Wohnung könnte meine Wände sogar schwarz streichen, wenn ich wollen würde. Da im Mietvertrag vereinbar "wohnung wird besenrein übergeben" - hat sogar der Vermieter gesagt, dass ich jede Farbe machen kann, die ich möchte. Genau aus diesem Grund gibt es ja auch diese Klausel. Es muss nicht mehr immer Weiß gestrichen werden. Daher muss die Vermieterin in diesem Fall eigentlich schon die rote Wand hinnehmen - grundlegend ist das ja auch eigentlich das kleinere Übel. Jedoch geht es hier ums Recht. Sie beharrt darauf, dass der Mieter die Wand Weiß machen muss und das muss er nicht. Es ist komplett 0 im Mietvertrag diesbezüglich vereinbart. Zudem wusste sie, dass die Wand rot gestrichen wird, da sie vor Ort war. (Es war damals Schimmelbefall - wegen des Vormieters - und es ist allein erstmal ewig kein Maler gekommen usw.)

Da gibts noch ein paar Dinge - der Mieter darf z.B. nicht seinen kompletten Müll in die Mülltonne schmeißen, da diese ja angeblich (laut Nachbarn) zu schnell voll sei. Bei der Aufforderung einer eigenen Tonne für den Mieter bzw. einer größeren für die Allgemeinheit (4 Wohnungen - kleine Biotonne/Papiertonne) wurde dies einfach nur Verneint und gesagt "nein, den Papierkram tue ich mir nicht an!" (Die Nachbarn haben dann übrigens gemeint, der Mieter soll doch seinen Müll in die Tonnen anderer Nachbarn schmeißen - sie würden das genauso machen!)

Trotzdem kann die Dame nicht von "ja sie können ausziehn wann sie wollen" zu "ziehn sie doch eher aus" zu "nein erst zum 1.11" springen. Das zieht ganz schön an den Nerven!

Wir möchten lediglich, dass der Mieter zum 15.10 raus kann - wie in der Kündigung geschrieben und dass er die Kaution zurück bekommt.

Es gibt auch keine Betriebskostenabrechnung. Im Mietvertrag steht wie gesagt nur die Kaltmiete - 300Euro. Strom/Wasser/Gas wird extra gezahlt an die jeweiligen Anbieter. Es gibt also grundlegend keine Nebenkosten - daher auch keine Betriebskostenabrechnung. Auf Grund dessen muss sie die Kaution auch nicht einbehalten - da nichts auf sie zukommen kann! Und sofern die Wohnung in einwandfreien Zustand ist - und das ist sie - muss sie dem Mieter doch das Geld wiedergeben.

Bin ich da total falsch?

Gerhart  14.09.2014, 21:13
@Ramona0193

Leider in viiielen Punkten total falsch, weil du das Mietrecht nicht kennst.

stern311  14.09.2014, 21:19
@Ramona0193

Liebe Ramona, ich verstehe dich doch. Ich kenne auch komplett schwarz gestrichene Wohnungen. Du kannst jede Farbe machen die du möchtest, kannst jedoch diese bei Auszug nicht so lassen. Weiter oben hat dir jemand dazu ein Vergleichsurteil genannt. Zu diesen Themen gibt es aktuelle Rechtsprechung, und die wäre dann als derzeit bindend anzusehen. Übrigens wurden auch die in vielen Mietverträgen enthaltenen Schönheitsreparaturen, obwohl schriftlich vereinbart, generell für unzulässig erklärt. Du siehst also, auch so etwas ist möglich. -Das Problem mit den Mülltonnen kenne ich. Wir wohnten zu zwei Mietpartein in einem großen unsanierten MFH. Da hat eine Tonne für uns gewiß ausgereicht. Nun ist das Haus wieder bis unters Dach vermietet. Die eine Tonne quillt ständig über. Ein Verweis auf die Tonnen der Nachbarn genügt da ganz sicher nicht, und dort ist euere Vermieterdame ganz eindeutig in der Pflicht gewesen. Die Kündigungsbestätigung wird durch die Zeugenschaft ersetzt. Die Kaution darf sie trotzdem 3-6 Monate einbehalten, auf gar keinen Fall muß sie sich sofort entscheiden oder gar diese herausgeben. Jedes Gericht wird ihr da eine angemessene Frist einräumen. Zumal sie da immer noch die Wand in einer neutral/eren Farbe streichen und euch die Kosten daraus belasten kann. Das hättet ihr auch inzwischen selbst tun können, da wäre diesem Ärger vllt. abgeholfen. Die Zeit wäre ja noch dazu. Bietet ihr doch ganz einfach an: Wir überstreichen die Wand nach Ihren Wünschen, und Sie bringen uns bei der Wohnungsübergabe bitte die Kaution mit ? Ja? Einverstanden?