Wohnungseinganstür durch Einbruch beschädigt,wer muß die Kosten für die neue Tür tragen?

4 Antworten

Eine Wohnungstür ist ein Gebäudebestandteil. Die Wohngebäudeversicherung beinhaltet aber normalerweise nur die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. "Einbruchdiebstahl" ist klassisch keine versicherte Gefahr in der Gebäudeversicherung, allerdings bieten neuere Policen  of auch einen gewissen Schutz unter der Überschrift "Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte" oder als Subsidiärdeckung.

Da also klassisch die Gebäudeversicherung nicht greift, der Mieter jedoch oft für solche Schäden herangezogen wird, bietet hier regelmäßig nach einem Einbruchdiebstahl die Hausratversicherung Schutz auch für Schäden an Fenstern, Türen und anderen durch den Einbruch beschädigten Gebäudeteilen - die sonst jedoch nicht Gegenstand der Hausratversicherung sind. Deine Hausratversicherung wird also die Schäden regulieren. Sollten der oder die Täter gefasst werden, wird der Hausratversicherer versuchen, diese in Regress zu nehmen.

Die Einbruchsversicherung, abzüglich eines eventuell vertraglich vereinbarten Selbstbehalts.


Deine Hausratversicherung zahlt das - wenigstens hat meine das getan, als bei mir vor Jahren eingebrochen wurde.

Messkreisfehler  04.04.2016, 20:11

Im Normalfall fällt die Haustür aber nicht darunter, eine Tür ist kein Hausrat sondern fest mit dem Haus verbunden und somit fällt sie im Normalfall unter die Wohn- und Gebäuderversicherung.

Pangaea  04.04.2016, 20:15
@Messkreisfehler

Wie gesagt, bei mir hat das die Hausratversicherung bezahlt. Ich musste nur die Vorgangsnummer (oder wie  immer das heißt) der polizeilichen Anzeige angeben.

Deine Versicherung oder du selbst...oder der Einbrecher, wenn er gefasst wird 😉

Falls du als Mieter fragst: Der Wohnungseigentümer!