Wohnungs Übernahme von einer Freundin

7 Antworten

da kann alles oder nichts für oder gegen sprechen...

die eigentümerin entscheidet selbst, an wen sie ihr eigentum vermietet.

Wenn du der Eigentümerin als Mieter nicht gefällst, dann muss sie dir nicht vermieten.

Die Eigentümerin entscheidet alleine.

Sie kann Eurem Wunsch entsprechen und entscheiden, Deine Freundin zum Monatsende aus dem Mietvertrag zu entlassen und Dich als Nachmieter akzeptieren.

Sie kann aber auch entscheiden, selbst einen neuen Mieter zu suchen und darauf bestehen, dass Deine Freundin die Kündigungsfrist einhält. Selbstverständlich dürfte Deine Freundin vorher bereits ausziehen, müsste aber die Miete + Nebenkosten weiter zahlen, bis der Mietvertrag ausläuft und gegebenenfalls die Wohnung leer, besenrein und frisch gestrichen an die Eigentümerin übergeben.

Sie kann entscheiden gar nicht mehr zu vermieten und die Gelegenheit zu nutzen, selbst in die Wohnung zu ziehen.

Dass Du die Wohnung, so wie sie ist, übernehmen würdest, spielt erst mal keine Rolle. Denn natürlich steht es der Eigentümerin frei trotz Eurer Freundschaft eine offizielle Wohnungsübergabe zu machen, wenn sie sich dafür entscheidet, dass Du einziehen darfst.

Der Eigentümer könnte schon jemandem anderen zugesagt haben, dann hättest Du Pech. Ihr hättet gleich in der Verwaltung bitten sollen, mit dem Eigentümer zu reden; normalerweise sind die froh, wenn sie keinen Ausfall durch Leerstand haben.

Da kann ich aus erfahurung sprechen, da ich auch ein paar wohnnungen vermiete. Als erstes muss man die Kündigunsfrist von mindestens 3 Monaten(Die kann sich ändern falls der mieter länger in der wohnung lebt) einhalten. Die Kündigungsfrist kann aufgehoben werden, wenn beiden parteien, also der Mieter und der Vermieter einverstanden sind. Desweiteren muss er dich für akzeptabel halten. Oft versuch mir ein Mieter, einen potentiellen nachmieter anzubieten. Meistens sind es hervorragende kandidaten. Doch ab und zu muss ich auch dankend ablehen, da meine Menschenkenntisse alarm schlagen. Wenn du beide Punkte bestehst, sollte ein umzug zum 01.07 kein Problem sein.