Wohnung Umzug nach 20 Jahren , Wände streichen?

6 Antworten

Hat der Vermieter auch kein Exemplar? Nun, dann kann er jetzt nicht verlangen, dass ihr renovieren müsst. Es gälte das BGB, demnach ist das allein Aufgabe des Vermieters.

Könnte der ein Expl. vorzeigen, wäre zu sehen, was da dazu vereinbart ist und ob das rechtswirksam ist.

Wenn da nichts wirksam vereinbart war, könnt ihr die Kosten der Renovierung vom Vermieter ersetzt verlangen.

Es kommt auf den Mietvertrag an, und wie ihr eingezogen seit. Grob:

  • Seit ihr unrenoviert eingezogen, dann müsst ihr keinerlei Schönheitsreparaturen machen und nicht renovieren bei auszug.
  • Seit ihr renoviert eingezogen, kommt es auf den Mietvertrag an:
  • Steht da eine feste Frist für die Renovierung? Also richtung "Raum X ist nach 5 Jahren zu renovieren", dann ist das ungültig. Keine Pflicht zu renovieren
  • Steht da etwas richtung "Räume wie Küche sind bei bedarf, im regelfall etwa nach 5 Jahren zu renovieren", dann müsst ihr renovieren.

Die Qualität der Arbeit muss ok sein. Ihr müsst weiß streichen, und es darf nicht zu schlecht aussehen. Aber es kann euch nicht vorgeschrieben werden, dafür jemanden zu beauftragen.

Im Zweifel landet das ganze jedoch einfach vor Gericht.

ararla 
Fragesteller
 06.07.2021, 10:22

Wir haben die Wände streichen lassen und es sieht nicht schlecht aus aber er akzeptiert es nicht

bwhoch2  06.07.2021, 10:33
@ararla

Hat ein Fachhandwerker (Maler) gestrichen? Dann wird er doch mittlere Qualität abgeliefert haben und nur diese ist gefordert. Oder was konkret hat der Vermieter an dieser Arbeit auszusetzen? Er muss dann schon konkret benennen, dass es schlecht deckende Stellen gibt, Tropfnasen, Beulen statt flach ausgefüllte Löcher usw.

ararla 
Fragesteller
 06.07.2021, 10:42
@bwhoch2

Ich finde den Mietvertrag auch nicht mehr . Was soll ich jetzt am Besten tun ?

bwhoch2  06.07.2021, 11:41
@ararla

Alta Mietverträge enthalten in Bezug auf Schönheitsreparaturen und Endrenovierungen oftmals Klauseln, die längst nicht mehr gültig sind, auch wenn sie damals anerkannt waren.

Lässt man den Punkt Schönheitsreparaturen mal beiseite und bezieht sich nur auf den Zustand, wie die Wohnung zurück gegeben werden muss, so kann man folgendes sagen:

In der Regel Rückgabe besenrein.

Wurde die Wohnung renoviert übernommen, ist sie renoviert zurück zu geben, falls das im Mietvertrag überhaupt verlangt war. Mittlere fachliche Qualität reicht dazu aus. Das bedeutet, es muss nicht zwingend ein Fachmann ran, sondern auch als Laie kann man das schaffen. Miese Qualität ist hingegen eher als Sachbeschädigung anzusehen.

Wenn es jetzt darum geht, dass nur die Qualität angezweifelt wird und wenn Ihr selbst den Mietvertrag nicht mehr findet, dann könntet Ihr dem Vermieter mitteilen, dass Ihr lt. Mietvertrag gar nicht verpflichtet wart, überhaupt zu streichen, da die Wohnung damals unrenoviert übergeben wurde.

Um dann das Gegenteil zu beweisen, müsste nun der Vermieter sein Vertragsexemplar und ggf. auch das Übergabeprotokoll von damals vorlegen und in dem Moment, wo er das macht, macht Ihr Euch Fotos davon oder kopiert den Vertrag, sofern möglich. Dann habt Ihr auch wieder "Euren" Vertrag.

Dann könnt Ihr nochmal in Ruhe prüfen, was da so alles im Vertrag steht und ob der Vermieter nicht vielleicht doch im Recht ist.

Grundsätzlich würde ich mal davon ausgehen, dass der Vermieter sowieso nicht mit Eurer (Nach-)Arbeit zufrieden wäre. Soll er doch selbst nochmal streichen. Kommt es dann zu einer Auseinandersetzung über die Rückzahlung der Kaution, könnt Ihr Euch immer noch einigen oder aber vor Gericht ziehen.

Renovieren bei Auszug – Besteht eine Renovierungspflicht für Mieter?

Wie die Wohnung bei Auszug hinterlassen werden muss, hängt davon ab, ob die Renovierungsklausel im Mietvertrag wirksam ist, oder nicht.

Renovierungsklauseln, die eine Frist enthalten sind nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) jedoch nur dann gültig, wenn die Fristen dem Mieter flexibel vorgegeben sind. Das bedeutet, dass die Fristen als Orientierungshilfe gelten sollen und die Renovierung nur dann ausgeführt werden muss, wenn es wirklich notwendig ist, weil ein Raum unansehnlich geworden ist.

Was wurde diesbezüglich in deinem Mietvertrag vereinbart?

Du schreibst:

nun habe ich im Internet gelesen, dass man nach 10 Jahren nicht mehr die Wände streichen muss, wenn man auszieht

Das stimmt so auf jeden Fall nicht! Die Pflicht zur Renovierung ist nicht abhängig von der Mietdauer.

Wann sollen einzelne Räume renoviert werden?

  • Küche, Bad, Dusche: 3-5 Jahre
  • Wohnräume, Schlafräume, Flur, Diele, Toilette: 5-8 Jahre
  • übrige Nebenräume: 7-10 Jahre
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es gibt keine feste Fristen mehr für Schönheitsreparaturen, aber nach 20 Jahren kann man schonmal streichen...

Wenn, muss das natürlich fachgerecht erfolgen. Wenn man Streifen oder blasse Stellen sieht ist das natürlich nicht in Ordnung. Besser gleich eine anständige Farbe kaufen, kostet zwar mehr, man muss aber nur 1x drüber streichen.

was steht im Mietvertrag bei Auszug? das zählt, nicht was du im Internet gehört hast.

wenn dein Anstrich Flecken - unterschiedliche Farbverläufe hast, must nochmals ran

sowas muss der Vermieter nicht akzeptieren

ararla 
Fragesteller
 06.07.2021, 10:42

Ich finde den Mietvertrag leider nicht mehr . Was soll ich tun?

peterobm  06.07.2021, 10:43
@ararla

das Ding suchen, oder den Vermieter höflich fragen.