Wohnung ohne gesonderten Wasserzähler, haben wir ein recht auf einen eigenen?

8 Antworten

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Wasserzähler nachzurüsten. Wenn u. U. noch nicht sämtliche Wohnungen mit WZ ausgerüstet sind, braucht er nicht nach Verbrauch abzurechnen. Im Rahmen einer Modernisierung kann nachgerüstet werden und die Kosten dafür auf die Mieter ungelegt werden, entspr. den gesetzlichen Regelungen. Der Umlageschlüssel sollte im MV vereinbart sein, wenn nicht, gilt Wohnfläche lt. BGB. Eine Änderung ist nur einvernehmlich auf Personen möglich. Änderung von Wohnfläche oder Personen auf Verbrauch kann einseitig erfolgen, muss aber dem Mieter schriftlich regelrecht „erklärt“ werden um sie wirksam zu machen. Ansonsten hätte der Mieter das Recht, auf dem vereinbarten Schlüssel zu beharren.

Hallo charlenewood, ob es für Berlin spezielle Regelungen gibt kann ich nicht sagen. Nach Bundesrecht muss der Vermieter jedenfalls keine separaten Wasserzähler installieren. Die Umlage der Kosten müsste sicher aber aus dem Mietvertrag ergeben, wobei lt. Rechtsprechung bei fehlender Umlagevereinbarung nach Wohnfläche abgerechnet wird. Eine sehr häufig angetroffene Regelung ist die Umlage pro Kopf der Bewohner (wobei Urlaubsaufenthalte weder abgezogen werden, noch Besuchstage von Gästen hinzugerechnet werden). Diese Regelung ist jedenfalls besser, als nach Anzahl der Mietparteien zu gehen. Eine Änderung dürfte sich jedoch nicht ganz einfach gestalten, da die Mieter über einen anderen Umlageschlüssel informiert werden und diesem letztlich auch zustimmen müssen. Gruß, peuteneuer von ObjektV.de

Nun gut, das könnte man aus verschiedenen Blickwinklen betrachten. In Berlin wird das recht oft so gehandhabt.

Rechtlich gesehen hat der Mieter kein Recht auf eine eigene Wasseruhr. Wenn du eine eigene willst, müsstest du die Kosten dafür selbst tragen, das geht dann aber nur mit der Zustimmung des Vermieters.

Wenn das alles nicht klappt: Jeden Abend ein Vollbad nehmen und sich freuen, dass die Kosten durch 8 gehen :)

richtige Antworten sind schon genug geschrieben.

Mein Gedanke, über eigene Zähler informiert man sich bei der Wohnungsbesichtigung. Warum nicht geschehen, es wird niemand gezwungen irgendwo und iregndeinen Mietvertrag zu unterschreiben. Lieber vorher informieren und nachdenken und nicht hinterher schreien.

Hier handelt es sich vermutlich um einen Altbau. Hier gibt es die Erlaubnis, den Verbrauch auch ohne Wasserzähler abzurechnen. Wenn der VM den Verbrauch nun nach Personen ( fachmännisch: Personentage ) abrechnet, ist das Problem geringer, wer auf Kosten anderer Mieter lebt. Rechnet er - was im Gesetz als Grundsystem gilt - nach der Wohnfläche ab, sind hausinterne Probleme meist vorporgrammiert.

Bei einer Umlage, ob nach Personentagen oder Wohnfläche muss allerdings dann auch gesichert sein, dass nicht Badegefässe im Sommer von eier Partei im Hof oder Garten aufgestellt werden, die eine Menge Wasser im Laufe des Sommers benötigen, auch dass Wasser für andere Massnahmen, die nichts mit Wohnen zu tun haben nicht berechnet werden.

Der Einbau eigener Wasserzähler bringt nichts. Der VM muss trotzdem nicht nach diesem Verbrauch abrechnen. Wasserzähler könnten höchstenfalls dazu dienen, den Nachweis zu führen, dass man als Mieter der Höhe nach im Verbrauch und den Kosten unzulässig belastet wird. Da die Wasserzähler als Zwischenzähler auch viel Geld kosten, incl. Eichung, würde ich zuerst einmal abklären, wie der VM abrechnet.

Ausserdem wäre der Einbau von Wasserzählern eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung des VM bedarf.