Wohnsitz melden ab "Beziehen" der Unterkunft?

4 Antworten

Sollte egal sein.

Wenn der Beamte Probleme macht, dann kannst du ihn immer noch als spießigen Piefke beschümpfen, dann wird er vielleicht einsichtig!

In D gilt das Datum des Einzuges, nicht des vereinbarten Mietbeginns oder der Vertragsunterzeichnung. In Ö wird das nicht anders sein. Du kannst dich schließlich nicht für eine Wohnung anmelden, in der du nicht wohnst.

Wie es in Österreich genau geregelt ist, weiß ich nicht. Sollte aber ähnlich wie in Deutschland sein.

Ich hatte auch mal über 1 Jahr eine Wohnung angemietet, diese aber nicht bezogen. Hatte also über 1 Jahr einen Mietvertrag, aber keinen 2. Wohnsitz angemeldet. Als ich dies dann tat, wurde aber gar kein Mietvertrag etc. verlangt, ich sollte nur angeben, wann ich dort eingezogen bin.