Wohnsitz in Deutschland und Niederlande

2 Antworten

Wer sich laenger als 6 Monate in den Niederlanden aufhalten will, muss sich dort anmelden. Bei einem Umzug ins AUsland gilt aber die Zweitwohnsitzregelung nicht mehr, d.h. die Niederlande (oder jedes andere Land) werden dann Hauptwohnsitz und man muss sich in Deutschland abmelden.

Einschreiben bei der jeweiligen Gemeinde sowie beim IND (Immigratie- en Naturalisatiedienst) www.ind.nl sind verpflichtend. Fuer den neuen Pass ist somit das Konsulat in Amsterdam zustaendig. Achtung: Paesse koennen nur persoenlich beantragt werden, also ein dagje uit in Amsterdam ;-)

Was mich wundert, ist, dass der Fragesteller bei der Gemeinde in den Niederlanden eingeschrieben ist. Dies funktioniert nur, wenn eine Abmeldebestaetigung aus D vorgelegt wurde.

Du kannst Wohnsitze haben, soviel Du willst. Es ist auch OK, dass Du deinen hiesigen Wohnsitz behälst udn in den Niederlanden für das Studium einen zweitwohnsitz einrichtest.

Anscheinend ahben aber die Niederländer ein Problem, wobei mir ncith klar ist, warum die nciht schon früher nach der Abmeldebescheinigung gefragt haben.

Beantrage deinen Personalausweis in Deutschland udn behalte den Wohnsitz.