Wohnrecht für weitere Person eintragen lassen, brauch ich die Zustimmung der ersten Person?

3 Antworten

Außerdem beinhaltet der Vertrag eine Rückfallklausel falls ich vor meinem Vater versterbe oder Insolvenz anmelde.

Vorweggenommene Erbfolge mit ganz gewöhnlicher Rückfallklausel.

Nun möchte ich meinem Ehemann ebenfalls ein Wohnrecht eintragen lassen.

Wozu?

Wir investieren momentan viel in mein Elternhaus und ich möchte, dass auch mein Mann abgesichert ist und im Haus bleiben kann falls mir etwas passieren sollte.

Das hätte man vor der Schenkung sich überlegen sollen. Jetzt ein zweites dingliches Wohnrecht eintragen zu lassen ist zwar m.E. möglich, wäre aber im Rückfall ggfs. fatal. Denn das bedeutete, der Witwer bzw. Ehemann hätte ein Wohnrecht auf ein Gebäude, welches dem Schwiegervater gehört, und somit de facto unverkäuflich wäre. Ich rate dringend zu einer vertieften Beratung mit einem StB und/oder Notar zwecks Findung einer anderern Form der Absicherung (evt. Risiko-LV oder Absicherung der Finanzierungsaufwendungen durch entsprechende Hypothek).

Sie können Ihren Mann absichern. Das Wohnrecht des Vaters wird nicht berührt.

Die Rückauflassungsvormerkung wäre für den Eintrag zu Gunsten Ihres Mannes schädlich.

In Abtl. II gilt hinsichtlich der Rangfolge das Datum der Eintragung.

Mit der Rückübertragung ginge das Recht für ihren Mann unter.

Soll dies nicht der Fall sein, müßte der Rückauflassungsberechtigte rangmäßig hinter das Wohnrecht für Ihren Mann zurücktreten indem er diesem 2. Wohnrecht den Vorrang einräumt, was für Ihren Vater im Falle Ihres Vorversterbens nicht günstig wäre.

Das können Sie nur innerhalb de Familie abstimmen.

Ich kann dir von dem Fall nur GANZ DRINGEND ABRATEN.

Im Falle einer Scheidung wird das Haus unglaublich schwer verkäuflich, wenn zwei völlig verschiedene Männer Wohnrecht besitzen. Da das Haus an deinen Vater zurückfiele ist dein Mann auch mitnichten "abgesichert".

FordPrefect  21.12.2020, 17:29

Richtige Antwort.