Wohnmietvertrag über Whatsapp abschließen?
Moin Moin,
ich war auf der Suche nach einer Wohnung und hatte nach der Wohnungsbesichtigung noch mit dem Vermieter über Whatsapp geschrieben. Hier kurz das Ende vom Chatverlauf:
Vermieter: "Ich würde mich freuen, wenn sie hier einziehen"
ich: "Perfekt, dann nehme ich die Wohnung. Wann kann ich einziehen?"
Vermieter: "Im Grunde sofort. Wann möchten sie einziehen?"
Habe ich die Wohnung jetzt sicher? Kann da noch etwas zwischen kommen, falls sich der Vermieter umentscheidet und jemand anderes einen Mietvertrag unterschreibt? Bisher gibt es keinen Mietvertrag und auf ein genaues Datum, ab wann Miete gezahlt wird, wurde sich auch noch nicht geeinigt. Die Kautionshöhe und Mietpreis ergeben sich aus der ursprünglichen Anzeige.
5 Antworten
Nein, Du hast die Wohnung nicht sicher, denn Deine Antwort könnte auch lauten, "in einem halben Jahr".
Ein Chatverlauf ist ansonsten kein gerichtsfester Beweis.
Erkläre dem Vermieter, wann Du einziehen willst und frag ihn, ob das passt. Wenn er auch das bestätigt, hast Du zumindest mal so etwas, wie einen mündlichen Mietvertrag geschlossen, der zwar nicht zu 100 Prozent von vornherein bewiesen ist, aber evtl. würde ein Gericht nach Beurteilung des Chatverlaufs auch anerkennen, dass damit ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde.
Am besten kümmerst Du Dich darum, dass Du die Zusage bzw. einen echten Mietvertrag schriftlich bekommst.
Es besteht noch kein Vertrag, da wesentliche Bestandteile noch nicht vereinbart sind.
Entsprechend könnte der Vermieter noch an jemand anderen vermieten.
Ohne Vertragsbeginn fehlt halt eine Essentialia Negotii.
Hast du die möglicherweise vorher genannten Bedingungen wie Schufa-Selbstauskunft, Nachweise für dein Einkommen etc. bereits geleistet?
Wenn es dir wirklich so wichtig ist, ruf ihn an und frage, wann du vorbeikommen kannst um den Vertrag zu unterschreiben, am besten sofort und nimm alles mit, was noch fehlt.
Abschließen geht, kündigen geht nicht, dazu ist Schriftform nötig.
Verabreden Sie mit dem Vermieter einen Termin zur Unterzeichnung des Mietvertrages, zu dem Sei dann auch eine Selbstauskunft mit Einkommensnachweisen und eine Schufa-Auskunft vorlegen können..
Als Vorvertrag kann man das schon werten. Hier liegt zumindest eine grundlegend übereinstimmende Willenserklärung vor.