Wohnhilfe als Schülerin?
Hallo. Wenn ich 18 werde, möchte ich mich alleine ausziehen. Ich werde in der 11 Klasse sein und habe einen Nebenjob (bis 450€). Von meinen Eltern kriege ich gar keine finanzielle Hilfe und lebe zurzeit mit meiner Oma, die dabei mir auch nicht helfen kann. Wie könnte ich vom Staat ein Teil der Wohnungsmietes bezahlt kriegen?
3 Antworten
Gar nicht. Zu allererst sind deine Eltern für dich zuständig. Das bedeutet aber nicht, dass sie dir Wohnraum finanzieren müssen. Der Staat wird nicht für die Flausen von gerade 18-jährigen Schülern aufkommen. Ausziehen kann man dann, wenn man es sich auch leisten kann. Sich vom Amt eine Wohnung finanzieren zu lassen, hat mit Selbständigkeit nämlich mal so gar nichts zu tun.
Well sie die Leistungsvoraussetzungen erfüllen.
Du könntest möglicherweise Schüler-BAföG beantragen. Vom Wohngeldgesetz bist du allerdings ausgeschlossen, wenn du dem Grunde nach Anspruch auf BAföG hast. Außerdem vermute ich, dass es Probleme mit der Plausibilität geben wird.
Rein rechtlich sind die Eltern verpflichtet, die Kinder bis zum Ende ersten Ausbildung / Studium zu unterhalten. Entweder im eigenen Haushalt oder im Haushalt des Kindes. Es ist nicht Aufgabe der Allgemeinheit, die Elternpflichten zu übernehmen.
ja, aber wenn die Eltern gar nicht da sind, unterhalten die auch nicht
habe kein Kontakt mit meinen Eltern sie müssen mir nichts helfen. Ich wollte nur fragen ob ich irgendwelche Hilfe vom Staat bekommen kann, auch wenn es etwas ganz Kleines wäre. Natürlich ziehe ich mich nur dann aus, wenn ich mir das selber leisten kann, aber es wäre ein bisschen leichter, wenn ich nicht 3 Nebenjobs haben müsste um alleine selbststendig leben zu können.
Das hat nichts mit Kontakt sondern mit Gesetz zu tun.
Oh doch, sie müssen dich unterhalten. Euer nicht bestehender Kontakt hebt nicht ihre Unterhaltspflicht auf. Sie haben dich in die Welt gesetzt, sie sind für deinen Lebensunterhalt zuständig. Das ist doch gar nicht so schwer zu verstehen. ;-)
Aus diesem Grunde ist Unterhalt auch immer vorrangig vor jeder Sozialleistung in Anspruch zu nehmen. Notfalls durch einen Antrag (früher Klage) beim Familiengericht.
wieso kriegen manche Schüler eine Wohnhilfe?