wohngeld wurde abgel., da in vorgeg. frist nicht alle unterl. da , kann erneut Antrag gestellt werde

6 Antworten

Also, zur Klarstellung. Im Wohngeldverfahren gibt es kein Widerspruchsverfahren. Es ist nur der Klageweg möglich. Auch ist nicht das Sozialgericht zuständig, sondern das Verwaltungsgericht. Sofern Du die Fristen nicht einhältst kommt es wegen fehlender Mitwirkung zur Ablehnung. Warum beantragst Du nicht rechtzeitig eine Fristverlängerung? Du kannst natürlich jederzeit einen neuen Wohngeldantrag stellen.

Ich würde es erst mal mit einem Widerspruch versuchen, denn wenn der durch geht, wird das WG rückwirkend bezahlt.( widerspruch mit der Bitte um Fristverlängerung)

Dann würde ich aber auch gleichzeitig auf die Wohngeldstelle gehen und mich erkundigen, ob Du paralell dazu einen neuen Antrag stellen kannst.

LG pacole1

Also ich würde versuchen um Aufschub zu bitten, um die Unterlagen nachzureichen. Du hast ja eine sog. Mitwirkungspflicht, der bist Du wahrscheinlich nicht ausreichend nachgekommen. Einen erneuten Antrag kannst du jederzeit stellen, ich persönlich würde versuchen mit dem oder der Sachbearbeiter/in einen Termin auszumachen, und dann vielleicht darlegen woran es lag, dass die Unterlagen so lange nicht beigebracht wurden, vielleicht hast Du ja Glück und der ursprünglich gestellte Antrag wird weiterbearbeitet. Erst wenn Du mitgeteilt bekommst, die Ablehnung ist und bleibt so, würde ich einen erneuten Antrag stellen. LG

erst mal Wiederspruch wenn du noch in der Frist bist...ansonsten Neu beantragen

Widerspruch einlegen,notfalls zum Sozialgericht,ist kostenlog.Viel Erfolg.