Wohngeld jetzt beantragen oder erst wenn ich eine Wohnung/Zusage habe?

4 Antworten

Für Wohngeld muss man schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und dazu benötigt man noch ein zuschussfähiges Mindesteinkommen.

Ist das deine betriebliche Erstausbildung, dann steht dir kein Wohngeld zu, da Du entweder Anspruch auf BAB - Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit hast, oder zumindest dem Grunde nach haben würdest und dann bist Du vom Wohngeld ausgeschlossen.

Unter 25 Jahren stünde dir dein Kindergeld von derzeit min. 219 Euro zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.

Mit deiner Nettovergütung von um die 800 Euro und dem Kindergeld würdest Du im Regelfall nicht einmal mehr Anspruch auf Unterhalt von den Eltern haben, selbst wenn es deine Erstausbildung ist, deine Eltern leistungsfähig und dein Umzug notwendig.

Denn derzeit stünde dir ein Unterhalt von 860 Euro zu, wenn Du nicht mehr bei den Eltern wohnst.

Die Nettovergütung wird im Regelfall bis auf pauschale 100 Euro Freibetrag für berufsbedingte Aufwendungen angerechnet und dann würdest Du mit dem Kindergeld auf um die 919 Euro kommen und damit über deinem Anspruch liegen.

Du könntest dir dann noch einen Nebenjob suchen und da monatlich bis zu 450 Euro und ab Oktober wahrscheinlich bis zu 520 Euro Brutto verdienen, auch wenn es einen Anspruch auf BAB - geben sollte, wovon ich bei dieser zu erwartenden Nettovergütung nicht ausgehe.

Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für BAB - da kannst Du dir auch noch einen ALG - 2 Rechner suchen, dass würde dann die letzte Möglichkeit sein vom Jobcenter noch eine Aufstockung zu bekommen.

verreisterNutzer  25.05.2022, 23:26

Ich bin 27/w und das wird die erste Ausbildung für mich sein..

Wie muss ich dann für BAB vorgehen? Um die Hilfe zu bekommen?

isomatte  25.05.2022, 23:34
@verreisterNutzer

Ruf einfach bei der Agentur für Arbeit an und bitte sie dir einen BAB - Antrag zu schicken.

Da ist dann auch Infomaterial dabei.

Darfst auf jeden Fall nicht mehr bei den Eltern wohnen und wie schon geschrieben, findest Du im Internet einen kostenlosen Rechner.

Aber es gibt beim BAB - und auch beim Bafög - derzeit nur max.die Pauschale für die Warmmiete von 325 Euro, aber das berechnet dir dann der Rechner, man muss nur korrekte Angaben machen.

verreisterNutzer  26.05.2022, 21:44
@isomatte

Das Ding ist aber dass mein Vater zu viel verdient zu viel wird das trotzdem klappen mit dem Antrag?

isomatte  26.05.2022, 22:39
@verreisterNutzer

Wenn Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, kommt es natürlich auf das Einkommen der Eltern an.

Du musst zwar vorrangig Bafög - oder BAB - beantragen und beim BAB - kommt es dann auf deine eigene Nettovergütung an, wenn dann aber das Einkommen der Eltern oder deine eigene Nettovergütung zu hoch ist, dann wird kein Anspruch bestehen.

Dann müsstest Du deine Ansprüche bei deinen Eltern geltend machen.

Wohngeld benötigt beim Antrag Angaben zur Wohnung. Diese hast Du nicht, daher kannst Du den Antrag nicht ausfüllen.

Vllt mal an eine WG gedacht oder ein Vorort von Stuggi?

verreisterNutzer  24.05.2022, 23:43

Ich will keine WG es reicht mir mit anderen zu wohnen

Wiesel1978  24.05.2022, 23:45
@verreisterNutzer

War nur eine geldsparende Idee, nicht böse gemeint.

verreisterNutzer  25.05.2022, 00:01
@Wiesel1978

Ja war von mir auch nicht böse gemeint aber ich will halt nicht mehr mit anderen wohne das tu ich schon seit 27 Jahren und hab die Nase voll

Wenn das deine erste Ausbildung ist, hast du als Azubi keinen Anspruch auf Wohngeld, da du zumindest dem Grunde nach einen Anspruch auf BAB hast. Also kannst du dir den Antrag in dem Fall sparen.

verreisterNutzer  26.05.2022, 21:45

es ist aber so dass mein Vater zu viel verdient zu viel wird das trotzdem klappen mit dem BAB ?

TinaPauli  26.05.2022, 21:48
@verreisterNutzer

Auch wenn du kein BAB erhalten solltest weil dein Vater zu viel verdient, hast du trotzdem einen grundsätzlichen Anspruch darauf und deswegen bist du vom Wohngeld ausgeschlossen

isomatte  26.05.2022, 22:47
@TinaPauli

Die Frage war auf BAB - und nicht Wohngeld bezogen.

Aber auch da besteht dann kein Anspruch, wenn die Nettovergütung oder das Einkommen der Eltern zu hoch ist.

Für den Antrag brauchst du eine Bescheinigung über die Miethöhe.

verreisterNutzer  24.05.2022, 23:44

Achso ok also erst wenn ich eine Zusage habe alles klar danke