Wohngeld beantragen obwohl ALG1 noch nicht genehmigt wurde?
Guten Tag, Aktuell musste ich beim Jobcenter ALG1 beantragen dies kann allerdings erst bearbeitet werden wenn ich von meiner alten Firma die Arbeitsbescheinigung zurück habe. Ich habe das ganze per Einschreiben mit Rückschein zu der Firma geschickt und der Rückschein kam auch 2 Wochen Später zurück allerdings die Arbeitsbescheinigung noch nicht. Nun zu meiner Frage, kann ich jetzt schon ein Wohngeld Antrag stellen obwohl ALG1 noch nicht bearbeitet werden konnte ?
3 Antworten
Kannst du schon jetzt beantragen und reichst den Bescheid dann nach !
Deine anderen Nachweise kannst du ja schon abgeben.
Danke dir für deinen Stern !
Im Prinzip ja, denn auch Wohngeld wird erst ab Antragstellung gewährt. Und somit solltest Du Dir zumindest das entsprechende datierte ! Formular besorgen, damit das Wohngeld auch noch rückwirkend gezahlt werden kann, wenn Deine einreichbaren Unterlagen vollständig sind.
Arbeitslosengeld beantragt man aber bei der Agentur für Arbeit und nicht im Jobcenter.
Sollte sich die Bearbeitung deines Antrages auf ALG noch hinziehen, wird es knapp mit deinem Lebensunterhalt. Für diesen Zweck (unter anderem) gibt es Arbeitslosengeld 2. Das beantragt man im Jobcenter und damit könntest du eine eventuelle finanzielle Durststecke überbrücken.
Unabhängig davon kannst du jederzeit einen Wohngeldantrag stellen. Rückwirkend bekommt man Leistungen nach dem Wohngeldgesetz nämlich frühestens ab Ersten des Monats der Antragstellung. Vorausgesetzt, das Wohngeldgesetz ist überhaupt auf dich anzuwenden.