Wo muss das Auto angemeldet werden, wenn Verischerungsnehmer und Halter nicht identisch sind?
Ich habe mir ein Auto gekauft und bin auch der Fahrzeughalter. Um nicht auf volle Prozente zu fahren ist mein Vater der Versicherungsnehmer. Da mein Vater und ich jedoch in unterschiedlichen Städten wohnen, stellt sich die Frage wo der Wagen angemeldet werden muss. Sprich, beim Fahrzeughalter (mir) oder beim Versicherungsnehmer (meinem Vater). Vielleicht wisst ihr ja mehr und könnt mir weiterhelfen.
6 Antworten
Am Wohnort des Fahrzeughalters. Dort wird auch die Kfz.-Steuer fällig.
Da wo der Halter des Fahrzeugs seinen festen Wohnsitz hat. Wer Versicherungnehmer ist und wo dieser wohnt ist egal.
Am Wohnsitz des Halters ist das Fahrzeug anzumelden. Natürlich musst du dann bei der Verscherung als ständig Fahrberechtigter angegeben werden,
Beim Halter, denn da fährt das Auto wohl auch meist herum. ;-)
Für die Zulassung ist nur wichtig dass eine Versicherung existiert - wer die zahlt interessiert da weniger. :-P
Hallo Findorfferjung,
das Fahrzeug muss dort angemeldet werden, wo Sie (Fahrzeughalter) wohnen.
Viele Grüße
Frank Torbing, CosmosDirekt