Wo Kartenführerschein abholen?

7 Antworten

Hallo,

im "Normalfall" wird auch gleich der "Kartenführerschein" bei Antragstellung bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben und er liegt für dich ab deinem 18. Geburtstag an der Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle zur Abholung bereit.

Fürs Abholen musst du die Prüfbescheinigung des BF17 und deinen Personalausweis mitbringen.

Weitere Kosten entstehen nicht mehr.

Wie du aus der Antwort von MAB98 sehen kannst, kann es aber auch sein, dass er zugeschickt wird. Das ist aber wohl eher selten der Fall.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann rufst du bei deiner Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle an und fragst kurz nach, ob er zur Abholung bereit liegt.

Die Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle ist eine Behörde / Abteilung des Landratsamts - wo die bei euch ganz genau ist, musst du aber leider selbst rausfinden.

Bei uns ist die z. B. zusammen mit der Zulassungsstelle in einem Gebäude und ganz wo anders als das Landratsamt selbst.

Viele Grüße

Michael

Was muss ich tun, um meinen „Kartenführerschein“ zu bekommen? Wird er mir an meinem 18. Geburtstag automatisch zugesendet?

Nein. Der Kartenführerschein muss zwar nicht eigens beantragt werden, dies macht die Führerscheinstelle automatisch etwa einen Monat vor dem 18. Geburtstag der Fahranfänger und -anfängerinnen. 

Sie müssen ihn aber – sobald sie 18 Jahre alt sind – bei der Führerscheinstelle selbst abholen und dabei die bisher gültige Prüfungsbescheinigung vorlegen.

Die Prüfungsbescheinigung aus dem Begleiteten Fahren ist bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig.  In dieser Phase entfällt bereits die Auflage, nur in Begleitung zu fahren.  Danach ist die Prüfungsbescheinigung jedoch abgelaufen.  Daher sollte der Fahranfänger oder die Fahranfängerin seinen oder ihren Kartenführerschein bis spätestens drei Monate nach dem 18. Geburtstag bei der Führerscheinstelle abgeholt haben.  Wer nach Ablauf seiner Prüfungsbescheinigung ohne Kartenführerschein Auto fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/faq-jugendliche.html

Beim Landkreis Führerscheinstelle , Ausweis mitnehmen,+ Prüfbescheinigung. 3 Monate hast du Zeit, darfst aber schon ohne Begleitung fahren.

Mit Gruß

Bley 1914

Führerscheinstelle im Rathaus.

bei der Führerscheinstelle - kann im Rathaus sein. 

ab deinem 18. Geb. kannst sogar alleine fahren - bis zu 3 Monaten. 

Kosten - keine - dein FS ist doch schon bezahlt. 

die Prüfungsbescheinigung und Ausweis must mitbringen

Dghgg 
Fragesteller
 11.11.2017, 17:39

ja echt? mit 18 darf ich alleine fahren? das wusste ich ja noch garnicht^^

peterobm  11.11.2017, 17:41
@Dghgg

ab dem 18. Geb. entfällt die Auflage mit der Begleitperson