Wo genau greift eine Mitreiterversicherung

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Für Schäden, die das Pferd verursacht, zahlt die Pferdehaftpflichtversicherung des Pferdebesitzers. Ansonsten reitest du auf dein eigenes Risiko. Also wenn du stürzt, zahlt die Heilbehandlung deine eigene Krankenversicherung.

Riha96 
Fragesteller
 29.08.2010, 07:21

Ach so wenn das auf meine Krankenversicherung geht is ok, hatte nur Angst das die Besitzerin drauf sitzen bleibt. Danke

Momentmal  29.08.2010, 09:29
@Riha96

wenn sie klug ist, lässt sie dich einen sogenannten Haftungsausschluss unterschreiben. Hab ich bei meiner Reitbeteiligung auch gemacht. Ansonsten könnte sie rechtlich tatsächlich Probleme bekommen, gerade wenn Du gegen ein Entgelt bei ihr reitest.

DerHans  29.08.2010, 15:58
@Riha96

Wenn die Körperschäden auf Grund eines Fehlers beim Reiten passiert ist, kann die Krankenkasse durchaus Regress nehmen. Oder wenn z.B. das Pferd dich gebissen hätte.

du selber solltest auch eine haftpflichtversicherung als TIERHÜTER abschließen, denn wenn du eine reitbeteiligung hast, giltst du als tierhüter und wenn du jetzt beim reiten (oder beim umgang mit dem pferd) einem dritten einen schaden zufügst, sei es einem anderen reiter, oder "deinem" pferd, einem anderen pferd oder einem teilnehmer im straßenverkehr, dann haftest du mit deinem privatvermögen für den schaden und nicht der pferdehalter...

wenn dir selber etwas beim reiten/umgang mit dem "Leihpferd" geschieht, dann kommt es darauf an, ob sich die tiergefahr verwirklicht hat (z.B. pferd scheut) oder ob es dein fehler war, weshalb es zum unfall kam (z.B. fahrlässiges handeln)...wenn sich die tiergefahr verwirklicht hat, dann haftet die pferdehalterin, ob mit oder ohne die entspr. versicherung, deshalb könnte sie einen haftungsausschluss mit dir vereinbaren, der sie entlastet.

wenn du aus eigenem fehler einen unfall hast, musst du selber die finanziellen folgen tragen, du könntest dafür eine private unfallversicherung abschließen (die reitunfälle einschließt), wenn du einen dritten schädigst könnte die tierhüterversicherung zahlen, sofern du die hast

Dabei geht es darum, wenn dir beim Reiten selbst etwas passiert. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung muss Schäden Dritter auf jeden Fall übernehmen, da ist es egal, wer geritten ist. Wenn das Pferd gegen Entgelt verliehen wird (also auch bei einer Reitbeteiligung) ist die Prämie höher.

Bei der Mitreiterversicherung geht es um etwas Entscheidendes.

Das nennt sich vorvertragliche Anzeigepflichten zur Einschätzung des Risikos.

Alle von einem Pferd geschädigten sind versichert.

Reitet nicht der Besitzer das Pferd, so kann es häufiger zu Schäden kommen, weil der Reitbeteiligte das Pferd nicht so gut kennt und auch nicht im Griff hat. Gleichzeitig gibt es einen möglichen Geschädigten mehr, nämlich den Mitreiter.

Diese Angaben sind zur Ermittlung der dem Risiko angemessenen Prämie unbedingt notwendig.

Vorvertragliche Anzeigepflichten (Erheblich ist alles, wonach das Versicherungsunternehmen fragt im Antrag) können zum völligen Verlust oder Teilweisen Verlust der Deckung führen. Im Schadenfall ist man dann mit seinem persönlichen Vermögen haftbar. Keine rosigen Aussichten. Es empfiehlt sich also, alle Fragen im Antrag genau zu beantworten und bei Veränderung diese der Versicherung schriftlich anzuzeigen, damit es im Schadenfall nicht zu Problemen kommt.