Witwenrente bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft?

5 Antworten

Solange ihr nicht heiratet, steht dir die Witwenrente weiterhin zu.

Die Witwenrente steht dir weiterhin zu.

Solange Du nicht wieder heiratest besteht weiterhin Anspruch auf Deine Witwenrente, slebst dann noch, wenn Du Dir einen "männlichen Harem" halten würdest..

Verlierst du nicht. Nur, wenn du heiratest.

Solange ihr nicht heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht, läuft die Witwenrente weiter