Wird Wohngeld nachgezahlt?

2 Antworten

Das bekommt sie erst ab Antragstellung !!! Rückwirkend werden keine Leistungen gezahlt,es würde nur für den vollen Monat Wohngeld gezahlt,in dem der Antrag abgegeben wurde und das rückwirkend auf den 1. des Monats.

bienemaja79 
Fragesteller
 16.07.2013, 18:49

Ja, genau das meine ich auch.. Aber es wurde kein neuer Antrag gestellt, nur eine Änderungsmitteilung ab März 2013.. Einen neuen Antrag soll sie erst Mitte November stellen..

isomatte  16.07.2013, 19:08
@bienemaja79

Wenn sie die Veränderung mitgeteilt hat,wird ihr auch rückwirkend ihr Wohngeld gezahlt !!!

bienemaja79 
Fragesteller
 16.07.2013, 18:49

Ja, genau das meine ich auch.. Aber es wurde kein neuer Antrag gestellt, nur eine Änderungsmitteilung ab März 2013.. Einen neuen Antrag soll sie erst Mitte November stellen..

Es gibt bei Sozialleistungen keine rückwirkenden Leistungen. Es sei denn, der Bescheid ist ein vorläufiger und steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Viel Glück.

bienemaja79 
Fragesteller
 16.07.2013, 18:52

Genau das hab ich ihr auch gesagt..

Der Bescheid ist ja der von Dezember.. Es wurde kein neuer Antrag aufgenommen sondern es musste lediglich eine Änderungsmitteilung unterschreiben werden...

schleudermaxe  16.07.2013, 20:59
@bienemaja79

Das ist auch so in Ordnung. Dann wird geändert ab Unterschrift, so jedenfalls hier bei uns. Vielleicht hat sie ja Glück und die gute Seele vom Amt hat ein Herz für Kids.