Wird man bei einem Jobwechsel in der TVöD Entgelttabelle tendenziell niedrigerer eingestuft?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du aus eigener Iniative eine neue Beschäftigung innerhalb des öffentlichen Dienstes anstrebst, kann das durchaus passieren. Da ja die Einstufung immer nach dem Tätigkeitsjahr in der entsprechenden Stufe geht. Andererseits ist das natürlich auch Verhandlungssache, wie du eingestuft wirst. Wenn man dich für die neue Stelle haben will, ist man auch gesprächsbereit.

Hallo HaggisMcMutton!

Die Regelung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) sieht folgende Regelung vor:

Die Stufenzuordnung richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der Beschäftigung beim (selben) Arbeitgeber. Bei einem AG-Wechsel - auch innerhalb des öffentlichen Dienstes - fällt man erst einmal wieder auf die Stufe 2 zurück. (§ 16 Abs.3 TVöD) Die St. 1 ist nur anzuwenden, wenn bei Einstellung keine "einschlägige Berufserfahrung" vorliegt. § 16 Abs.2 TVöD)

Der neue AG kann jedoch gem. § 17 Abs.4.1 auch eine höhere Stufe "vorweggewähren".

das kannst du so nicht sagen, es kommt immer auf die tätigkeit drauf an.

Kann schon sein. Kommt auf den Chef an.