Wird es als Beweismittel vor Gericht anerkannt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

das Beweismittel dürfte vor Gericht nicht verwendet werden, aber dir blüht ein Strafverfahren.

Hackerangriffe stellen strafbare Handlungen dar, so z. B. das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB). Wer sich unbefugt Daten verschafft, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugriff besonders gesichert sind, muss im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Illegal handelt außerdem, wer rechtswidrig Daten löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert (§ 303a StGB). Das kann auf vielfältige Weise geschehen, z. B. durch das Verbreiten von Computerviren oder das Vernichten von Datenträgern wie CDs oder Disketten.

Tampres1 
Fragesteller
 11.11.2010, 19:16

ABOW..! So Schlimm?:(

Selbst wenn Du das Passwort kennst, darfst du nicht so einfach in die Seite oder den Account. Sowas nennt man ausspähen von Daten. Das darf im Zweifelspolizei sogar nur mit richterlicher Anordnung. Als Beweismittel könnte es also abgelehnt werden, weil Du widerrechtlich gehandelt hast.

Tampres1 
Fragesteller
 11.11.2010, 18:57

Was wäre wenn ich sage, es wurde mir von einem unbekannten zu geschickt,ohne absender?:D

Tampres1 
Fragesteller
 11.11.2010, 19:00
@Tampres1

Gibt es dafür eine Haftstrafe,oder würde ich mit einer Geldstrafe davon kommen?naja im entdefekt würde es ja einem nicht nützen,wenn es nicht zu gelassen wird.

Wenn Du die Zugangsdaten zu dem eMail-Account kanntest, dann ist es durchaus denkbar, daß die Beweismittel vor Gericht zugelassen werden würden. Wenn Du den Account "gehackt" hast, hast Du selbst eine Straftat begangen und dann dürften die Beweismittel auch nicht verwertet werden.

Tampres1 
Fragesteller
 11.11.2010, 18:52

angenommen die Zugangsdaten wurden oft vor meiner anwesenheit eingegeben,so das ich es sehen konnte?

Volker13  11.11.2010, 18:55
@Tampres1

Das ist egal. Du hast nicht die Genehmigung!