Wird Betreuungsunterhalt auf Sozialhilfe / Grundbedarf angerechnet?

5 Antworten

Natürlich wird es angerechnet.

yurboyka 
Fragesteller
 22.01.2019, 09:31

Okay danke für die Info. Heißt wenn ich ihr 150€ Beteuungsunterhalt zahlen muss, bekommt sie 150€ weniger vom Amt für ihren Grundbedarf usw.

KirstenSe  22.01.2019, 09:31
@yurboyka

Jepp

Deswegen wird das Amt bei dir wegen Unterhalt für Mutter und Kind anfragen, weil es dadurch Geld sparen kann

yurboyka 
Fragesteller
 22.01.2019, 09:33
@KirstenSe

Und das Sozialamt würde den Betreuungsunterhalt auf jeden Fall vom Vater des Kindes verlangen oder liegt das bei der Mutter ob sie den auch will oder nur den Kindesunterhalt

KirstenSe  22.01.2019, 09:35
@yurboyka

Nein, das wird das Amt verlangen.

Wenn der Vater für einen Teil ihres Unterhalts aufkommen kann und muss, warum soll es dann die Allgemeinheit tun?

yurboyka 
Fragesteller
 22.01.2019, 09:38
@KirstenSe

Okay. Gehen die Unterhaltszahlungen dann an die Mutter des Kindes oder an das Sozialamt (Konto-mäßig gesehen)

isomatte  22.01.2019, 09:43
@yurboyka

Nicht unbedingt, siehe meine Antwort.

isomatte  22.01.2019, 09:45
@yurboyka

In der Regel an die Mutter, wenn sie ihre und die Ansprüche fürs Kind auch bei dir geltend macht und der Unterhaltsanspruch somit nicht aufs Jobcenter übergehen würde wenn sie dies nicht machen würde.

KirstenSe  22.01.2019, 09:53
@yurboyka

Wenn die Mutter das Geld einfordert, dann geht es direkt an sie. Wenn erst das Amt aktiv werden muss, dann zahlt das Amt voll an die Mutter und holt sich so viel wie möglich beim Vater zurück

Selbstverständlich werden alle Einkünfte im Hinblick auf Leistungen von SGB II unter Berücksichtigung eventueller Freibeträge angerechnet.

Naturgemäß Betreuungsunterhalt ebenso wie der Kindesunterhalt.

Das wäre sonstiges anrechenbares Einkommen und wird auf den Bedarf angerechnet, wenn sie sonst kein weiteres Einkommen hätte auf das sie schon Freibeträge geltend machen würde, dann könnte sie min.30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen, dann würden ihr also min.30 € weniger als Einkommen angerechnet als sie tatsächlich bekommt, dementsprechend hätte sie dann min.diese 30 € mehr.

yurboyka 
Fragesteller
 23.01.2019, 09:45

Kannst du mir eventuell noch etwas dazu sagen:

Was ist wenn die Mutter des Kindes noch nie wirklich arbeiten war weil sie direkt nach oder sogar während der Schule noch von einem Psychologen als arbeitsunfähig eingestuft wurde und deshalb Sozialhilfe bezieht.

Weißt du eventuell ob dann auch Betreuungsunterhalt nötig ist und wie hoch das ca. sein wird?

Dazu die Frage bekommt die Mutter eines Kindes nur Betreuungsunterhalt wenn sie das Kind wirklich alleine betreuut also der Vater sich garnicht drum kümmert oder auch generell wenn es bei der Mutter hauptsächlich wohnt/gemeldet ist der Vater sich aber alle 3 Tage oder so auch drum kümmert.

isomatte  23.01.2019, 11:52
@yurboyka

Betreuungsunterhalt steht dem betreuenden Elternteil min.bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres zu, egal ob dieser Elternteil arbeitsfähig ist oder nicht, es muss das Kind halt nur im Haushalt betreuen, evtl.Einkommen würde dann mit evtl.zustehenden Betreuungsunterhalt verrechnet.

Dieser Unterhalt würde auch erst dann fällig, wenn nach der Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als bereinigte 1200 € Nettoeinkommen übrig wären und wie das ganze dann berechnet würde kannst du dir aus dem Internet suchen.

Gibst du mal ein ,, Berechnung Trennung / Betreuungsunterhalt " , bei beiden liegt der Selbstbehalt bei bereinigten 1200 € Netto, da wirst du auch min.1 Beispiel zur Berechnung finden.

das ist anrechenbares einkommen wie kindesunterhalt oder kindergeld und wird auf den bedarf der frau vollständig angerechnet.

yurboyka 
Fragesteller
 23.01.2019, 09:45

Kannst du mir eventuell noch etwas dazu sagen:
Was ist wenn die Mutter des Kindes noch nie wirklich arbeiten war weil sie direkt nach oder sogar während der Schule noch von einem Psychologen als arbeitsunfähig eingestuft wurde und deshalb Sozialhilfe bezieht.
Weißt du eventuell ob dann auch Betreuungsunterhalt nötig ist und wie hoch das ca. sein wird?
Dazu die Frage bekommt die Mutter eines Kindes nur Betreuungsunterhalt wenn sie das Kind wirklich alleine betreuut also der Vater sich garnicht drum kümmert oder auch generell wenn es bei der Mutter hauptsächlich wohnt/gemeldet ist der Vater sich aber alle 3 Tage oder so auch drum kümmert.

Wenn sie Hartz 4 erhält wird es verrechnet. Es ist in dem Sinne Einkommen.