Wird bei einem Ferienjob Geld vom Wohngeld abgezogen?

2 Antworten

Nein, weil sich das Gesamteinkommen nicht länger als 2 Monate um mehr als 15 v. H. erhöht (§ 27 Abs. 3 WoGG).

Natürlich musst du das angeben u das Wohngeld wird wohl für die Zeit gestrichen werden