Wirbelgleiten - Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsrente und Weiterbildung

3 Antworten

Hallo,

die Rentenversicherung bezahlt eine Teilhabe am Arbeitsleben, wenn diese für die Wiedereingliederung erforderlich ist. Die Entscheidung Umschulung oder Weiterbildung wird nach Schwere der Erkrankung, Fähigkeiten des Versicherten, regionaler Arbeitsmarktlage und Wirtschaftlichkeit entschieden.

Ggf. hier beraten lassen:

.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

-> vor dem Link dreimal "w" ergänzen!

Erwerbsminderungsrente und Teilhabe am Arbeitsleben schließen sich grds. aus. Wenn die Maßnahme erfolgreich war, wird danach keine Rente der Rentenversicherung gezahlt.

Gruß

RHW

Schmarcus 
Fragesteller
 02.03.2014, 09:55

Danke für die schnelle Antwort. Was die Arbeitsmarktlage betrifft, gibt es in meinem Job sehr wenig. Ich habe Kaufmann für audio visuelle Medien gelernt. Demnach einen Job bei Musik Labels, Radio oder Fernsehen. Die Arbeitsplätze sind sehr rar und in meiner Umgebung bei null. Ich selbst habe meinen Beruf im Kino ausgeübt. In einer Führungsposition hatte ich viel im Service zu tun. Davon ab liegt das Berufsbild im Bürowesen. Bei der Erkrankung die ich habe ist ein ständiges sitzen, laufen und stehen nicht möglich. Aus zahlreichen Beiträgen konnte ich schon entnehmen das eine Reha meistens nicht zum gewünschten Erfolg führt. Die Weiterbildung die ich anvisiere ist Betriebswirt für Hotel und Gaststättengewerbe. Zwar die gleiche gastronomische Branche aber mit weniger Belastungen.

Wenn die Aussicht besteht, dass du durch die Weiterbildung wieder von der RV unabhängig wirst, ist auch eine Weiterbildung möglich. Das muss dann natürlich in das Krankheitsbild passen. Wenn du praktisch die gleiche Arbeit weiter ausübst, bekommst du keine Rente. Auch die private BU sieht das dann ähnlich.

Die Rentenversicherung wird dich auffordern, eine stationäre Berufsfindungsmaßnahme zu absolvieren. Dabei wird eben der medizinische Aspekt eines neuen Berufs getestet.

Dann bekämst du beide Renten nur zeitlich begrenzt.

Schmarcus 
Fragesteller
 02.03.2014, 10:14

Ich persönlich finde das man nur wieder von den Renten unabhängig wird, wenn man nicht danach der gleichen Tätigkeit nachgeht!

Meine Berufsbezeichnung lautet Kaufmann für audio visuelle Medien. Eigentlich ein Job beim Fernsehen, Radio, Verlage oder Labels. Die IHK hatte aber mal die lustige Idee ein Kinounternehmen mit einzubinden um weitere Ausbildungsplätze auf dem Markt zu präsentieren. Selbstverständlich macht man in einem Kino nicht das was eigentlich in der Berufsbezeichnung steht. Hier ist nichts mit Büroarbeit sondern viel mehr im Service. Und genau hier ist mein Problem. Ich bin ausschließlich im Service (Kassen, Theken, Restaurant, Verkaufsstände). Um dem nicht mehr nachzukommen möchte ich gerne eine Weiterbildung als Betriebswirt für Hotel machen. Der Beruf ist definitiv nicht der gleiche, für mich aber auch nicht Branchenfremd. Da ich in der jetzigen Position viel mehr im Gastronomischen zu tun habe als im Büro. Hier würde ich nur gerne den Spieß umdrehen und den rein Wirtschaftlichen teil eines Unternehmens übernehmen. Betriebswirte sind ja bekanntlicherweise gefragt und in der Hotelbranche mehr denn je. Also warum sollte ich die Lücke nicht schließen. Ich persönlich finde mich fit für solch eine Position. Nur halt nicht mehr am Kunden im Service!

hallo,

ist das die einzigste gesundheitliche feststellung? dann glaube ich, wird es mit einer beruflichen reha (umschulung) nichts werden. wann bist du geboren? vor oder nach 1961? wenn du nach 1961 geboren bist, dann wirst du immer noch 6 stunden und mehr irgendwelche leichte tätigkeiten ausüben können. was, spielt keine rolle. aber auch bei einem geburtsdatum vor 1961 wirst du noch ein restleistungsvermögen haben und keine rente, noch eine umschulung bekommen.

demnach erürbigt sich weiteres szenario zu beschreiben.

beste grüsse

dickie59

Schmarcus 
Fragesteller
 02.03.2014, 10:00

Die Aussage ob das die einzige gesundheitliche Feststellung ist finde ich fehl am Platz. Wenn der Maurer Rückenprobleme hat und keine Ziegel mehr tragen und verlegen kann ist auch bei ihm Feierabend. Ich bin nach 1961 geboren. 1985 um genau zu sein. Das Wirbelgleiten ist eine angeborene Krankheit die bei mir sonst nie Beschwerden gemacht hat und früher (und ich habe Zahlereiche Röntgenbilder) nie festgestellt wurde.

Bedeutet also: Ich habe meine Ausbildung abgeschlossen, bin drei Jahre in einer Führungsposition eines mittelständigen Unternehmen und soll nun bei Aldi Regale einräumen?

Schmarcus 
Fragesteller
 02.03.2014, 10:00

Die Aussage ob das die einzige gesundheitliche Feststellung ist finde ich fehl am Platz. Wenn der Maurer Rückenprobleme hat und keine Ziegel mehr tragen und verlegen kann ist auch bei ihm Feierabend. Ich bin nach 1961 geboren. 1985 um genau zu sein. Das Wirbelgleiten ist eine angeborene Krankheit die bei mir sonst nie Beschwerden gemacht hat und früher (und ich habe Zahlereiche Röntgenbilder) nie festgestellt wurde.

Bedeutet also: Ich habe meine Ausbildung abgeschlossen, bin drei Jahre in einer Führungsposition eines mittelständigen Unternehmen und soll nun bei Aldi Regale einräumen?