Wieviel Zeit hat ein Vermieter einen kaputten Durchlauferhitzer zu reparieren...

5 Antworten

Wie lange ist das Ding denn schon defekt?

Wenn der Mieter den Handwerker bestellt dann hat der Mieter den Handwerker auch zu bezahlen, kann das Geld aber dem Vermieter weiterbelasten, sofern der Mieter den Schaden nicht selbst verursacht hat

darius14 
Fragesteller
 04.01.2013, 14:26

seit 10 tagen, das ist zwar nicht lange, aber im winter kalt zu duschen ist echt kein vergnügen. also ich wollte eigentlich jetzt selbst jemanden beauftragen aber weiss nicht wie ich das mit der rechnung handhaben soll, vielleicht einfach von der miete abziehen?

(ich habe es nicht selbst verursacht, auf einmal kam einfach nur noch kaltes wasser)

MosqitoKiller  04.01.2013, 20:33
@darius14

Wenn Du das ohne Fristsetzung tust, bist Du wegen Mietrückstand dran...

Bevor man sowas machen kann muss man folgendes machen:

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.


Folgenden Absatz halte ich für berechtigt, denn kaltes Wasser muss man nicht hinnehmen. Man kann zwar die Miete mindern, doch eine Mietmindeung löst nicht das Problem.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html


Ich würde dem Vermieter also ein Schreiben schicken und ihm Frist setzen bis zum 11.1.2013 und die Ersatzvornahme bei fruchtlosem Ablauf androhen.

Vorausgesetzt, du hast den Vermieter bereits schriftlich und nachgewiesen vom Schaden am DLE in Kenntnis gesetzt, der Vermieter hat keine erkennbare Reaktion zur Reparatur oder Ersatz gezeigt, dann kannst du erst einmal die Miete mindern, was aber noch nicht den Schaden behebt. Die Selbstbeauftragung kannst du nur anwenden, wenn der Vermieter darüber nachweislich informiert ist und nach Fristsetzung keine Reaktion zeigt. Wenn du bei der Meldung schon eine Frist gesetzt hast, dann kannst du sofort loslegen. Bezahlen musst du die Rechnung und über eine Schadensersatzforderung vom Vermieter das Geld zurückholen. Die Mietminderung solltest du mit der Februarmiete anwenden.

Du kannst die Miete extrem mindern wenn du kein Warmwasser hast aber einen Handwerker darfst du nicht beauftragen.

madquad  04.01.2013, 14:17

Was jedoch vorher angekündigt werden muss

MosqitoKiller  04.01.2013, 20:34
@madquad

Nein...

Soviel Zeit, wie der Mieter ihm gibt...